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EU erzielt Einigung bei LKW-Maut

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Die Verkehrsminister der Europäischen Union haben sich gestern in einer Videokonferenz auf eine Eurovignetten-Richtlinie geeinigt. Diese soll ab 2023 gelten und sich am CO2-Ausstoß richten.

Die Verkehrsminister der Europäischen Union haben sich auf eine eine Novellierung der EU-Vorschriften für Straßenbenutzungsgebühren geeinigt.  Der in 2017 ins Stocken geratene Vorschlag für eine Novelle der Eurovignetten- oder Wegekostenrichtlinie wurde im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer aufgegriffen, der sich als Ziel gesetzt hat einen entsprechenden rechtlichen Rahmen für die LKW-Mautgebühren zu schaffen.

Nach jahrelangen zähen Verhandlungen haben wir heute einen Kompromiss erzielt, kommentierte Scheuer.

Die europaweite LKW-Maut wird sich am CO2-Ausstoß richten und soll auch LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen betreffen. Die Verkehrsminister haben sich jedoch auf einige Ausnahmen geeinigt und die Möglichkeit vorgesehen Transporte des Handwerks von den Gebühren zu befreien.  Über eine vollständige oder teilweise Befreiung könnte jedes Land selbst entscheiden.

Darüber hinaus sollen in der revidierten Eurovignetten-Richtlinie reduzierte Mautsätze und Rabatte für klimafreundliche LKW vorgesehen sein.  CO2-freie Fahrzeuge könnten bis 2025 sogar vollständig von den Mautgebühren befreit sein, nach 2025 würden sich die Rabatte auf zwischen 50 Prozent und 75 Prozent belaufen. Für Diesel-LKW würde die Novelle der Vorschriften hingegen eine Erhöhung der Mautkosten um rund 50 Prozent bedeuten.

Erste Reaktionen der Branchenverbände auf die europaweite LKW-Maut

Laut der Brüsseler Organisation Transport & Environment (T & E) wird die neue Eurovignetten-Richtlinie den Übergang zum emissionsfreien Verkehr beschleunigen und zur Verringerung der Luftverschmutzung in Städten beitragen.

Dies ist ein Durchbruch in Bezug auf die Mautgebühren für umweltfreundliche LKW. LKW, die mehr emittieren, werden mehr bezahlen müssen. Frachtführer, die in emissionsfreie LKW investieren, werden ihre Kosten senken können.Während der Verhandlungen sollte das Europäische Parlament auch darauf pochen, dass das Verursacherprinzip ausnahmslos auf Lärm und Luftverschmutzung ausgeweitet wird, sagte James Nix, Frachtmanager bei T & E.

Auch der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt es, dass sich die EU-Verkehrsminister auf einen Kompromiss verständigen konnten und einen Weg für eine Differenzierung der LKW-Mautsätze nach CO2Emissionen in allen EU-Mitgliedstaaten geebnet haben.

 Die grundsätzliche Einigung auf eine entfernungsabhängige LKW-Maut in Europa mit CO2-basierter Spreizung war überfällig, schließlich hat die EU-Kommission dem Verkehrssektor mit ihrem Green Deal bereits sehr ambitionierte Emissionsminderungsziele auferlegt. Bei konsequenter Umsetzung durch die Mitgliedstaaten wird die neue Richtlinie ein entscheidendes Anreiz- und Lenkungsinstrument, damit die Logistikbranche noch gezielter in emissionsarme LKW investiert. Herstellerindustrie und Energiewirtschaft müssen nun aber auch nachziehen, indem sie zügig neue Nutzfahrzeugtechnologien marktfähig machen und alternative Betankungsinfrastrukturen aufbauen, so Frank Huster, DSLV-Hauptgeschäftsführer.

Der BGL sieht ebenfalls in der beschlossenen Position der EU-Verkehrsminister zur Änderung der Eurovignetten-Richtlinie eine geeignete Möglichkeit für den Straßengüterverkehr, seinen Beitrag zu mehr Klimaschutz zu leisten. Gleichzeitig weist der Verband jedoch darauf hin, dass es gegenwärtig am Markt keine verfügbaren technologischen Alternativen für schwere Nutzfahrzeuge gibt.

Die Option, CO2-Emissionen als externe Kosten in die Maut einzupreisen bewertet der BGL positiv und kritisiert aber die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Tankstellenpreise infolge des nationalen Emissionshandels, die zu einer Doppelbelastung für deutsche Transportunternehmen führen könnte. Diese könnte entstehen, wenn Emissionshandel und CO2-Maut gleichzeitig gelten.

Wir sehen jetzt die Politik in der Pflicht, ein überzeugendes nationales Konzept vorzulegen, das eine Doppelbelastung ausschließt. Im Übrigen zeigt die Aussprache der Verkehrsminister, dass es den Klimaschutz nicht zum Nulltarif geben wird. Die zusätzlichen Lasten werden am Ende die Verbraucher tragen, betont BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.

Foto: trans.INFO

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