In einer vom Business and Human Rights Resource Centre diese Woche veröffentlichten Stellungnahme haben sich mehr als 100 deutsche und europäische Unternehmen und Investoren für das EU-Lieferkettengesetz ausgesprochen und fordern zudem auch die Einführung einer Haftungsregel, die es Betroffenen ermöglichen würde, Schadensersatz zu erhalten. In der Liste der Unterzeichner finden sich bekannte Namen wie Hapag-Lloyd, Ikea und Danone.
Ohne klare Regeln kümmern sich Unternehmen viel zu selten um Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten – mit fatalen Folgen. Viele Länder haben deswegen mit nationalen Gesetzen vorgelegt. Die EU hat nun eine historische Chance, in ganz Europa klare Spielregeln zum Schutz der Betroffenen zu schaffen, kommentiert Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz.
Laut der „Initiative Lieferkettengesetz“ ist das deutsche Lieferkettengesetz nicht weitreichend genug. Deshalb muss eine EU-Regelung her, die zivilrechtliche Haftungsregelungen festlegt und einen noch aktiveren Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leiste. Die Initiative fordert daher von der Bundesregierung, sich aktiv auf EU-Ebene für eine weiterreichende Regulierung einzusetzen.
Die EU-Kommission hatte den ursprünglich für Juni 2021 geplanten Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz im vergangenen Jahr mehrfach verschoben. Das Vorhaben steht nun aber für die Sitzung der EU-Kommission am 23. Februar auf der Tagesordnung.
Welche Risiken birgt das Lieferkettengesetz?
Für europäische Wirtschaftsverbände werfen aber Teile des EU-Lieferkettengesetzes Fragen auf. In einer gemeinsame Pressemitteilung plädierten die Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Dieter Kempf, Ingo Kramer und Eric Schweitzer schon anlässlich des deutschen Lieferkettengesetzes für Regelungen, die praktikabel seien.
“Für die Wirtschaft sind die verantwortungsvolle Gestaltung von globalen Lieferketten und die Sicherung von Menschenrechten selbstverständlich. Deshalb engagieren sich viele deutsche Unternehmen – auch weltweit – und tragen somit im Ausland zu höheren Standards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei und sind deshalb begehrte Arbeitgeber.Die deutsche Wirtschaft steht weiterhin für einen konstruktiven Austausch bei der Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes bereit. Ein praktikables Lieferkettengesetz muss aber in der täglichen Praxis umsetzbar sein und darf den Unternehmen nicht Pflichten auferlegen, die selbst unsere Bundesregierung in Vereinbarungen mit anderen Staaten nicht durchzusetzen vermag”, heißt es in der Mitteilung.
Die Verbände bewerten vor allem die Forderung für eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für unabhängige Geschäftspartner im Ausland, die dort eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegen,als realitätsfern. Sie argumentieren, dass aufgrund der Komplexität globaler Lieferketten diese aus Deutschland heraus überhaupt nicht zu kontrollieren sind.