Am 20. Dezember 2024 verkündeten die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, und die Schweizer Bundespräsidentin Viola Amherd, in Bern das Ergebnis der Verhandlungen zur Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz. Nach 200 Treffen und 8 Monaten Verhandlungen einigten sich beide Seiten auf ein umfassendes Maßnahmenpaket. Darunter auch einige, die den Straßengüterverkehr betreffen. Das Paket umfasst eine breite Palette von Elementen:
Aktualisierung von fünf Abkommen, die der Schweiz bereits Zugang zum EU-Binnenmarkt gewähren – Luftverkehr, Landverkehr, Freizügigkeit, Konformitätsbewertung und Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die Anpassung dieser Abkommen an einen modernen Standard wird es den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen auf beiden Seiten ermöglichen, in vollem Umfang von ihren Rechten zu profitieren, und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schaffen”, heißt es in der Mitteilung der Europäischen Kommission.
Im Gegenzug für den Zugang der Schweizer Unternehmen zum EU-Markt verpflichtet sich die Schweiz im Prinzip, ihre Rechtsvorschriften „dynamisch“ an die neuen EU-Vorschriften anzupassen.
Das Abkommen der Schweiz mit der EU bietet die Gelegenheit, „unsere Beziehungen an die Zukunft anzupassen, damit sie auch in diesen schwierigen Zeiten Schritt halten und beide Seiten ihr Potenzial voll ausschöpfen können“, kommentierte Maros Sefcovic, EU-Handelskommissar.
Dem Abkommen zufolge wird die Union die Einhaltung der schweizerischen Vorschriften für den Straßengüterverkehr anerkennen, auch wenn diese von den EU-Vorschriften abweichen:
- In der Schweiz werden weiterhin maximal 40-Tonnen-Lastwagen zugelassen sein;
- im gewerblichen Straßenverkehr dürfen Fahrzeuge mit Auslandszulassung weiterhin nur in der Schweiz grenzüberschreitende Transporte und Güter anbieten und keine Kabotage durchführen;
- das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen bleibt in Kraft;
- die Alpeninitiative wird unterstützt (kein Ausbau der Strassenkapazität durch die Alpen);
- Die EU akzeptiert das LVSA („LKW-Mautsystem“) mit definierten höchstmöglichen Abgabesätzen. Zudem kann die Schweiz das LVSA nun weiter ausbauen, ohne das Landverkehrsabkommen ändern zu müssen;
- Verstärkung der Politik zur Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene.