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Quelle: trans.iNFO

Vorsicht: Fahrverbote für LKW am bevorstehenden Feiertag. Ein Land führt Lockerungen ein

Wir weisen auf die Verkehrsbeschränkungen hin, die am Montag, dem 15. August, dem Fest Mariä Himmelfahrt, gelten. In Frankreich wurden diese teilweise behoben.

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Am 15. August gelten Fahrverbote für LKW in sieben europäischen Ländern:

Österreich – von 0:00 bis 22 Uhr. Das Fahrverbot gilt für Zugmaschinen mit Anhänger mit einem zGG der Zugmaschine oder des Anhängers von mehr als 3,5 t, sowie für LKW und Sattelkraftfahrzeuge mit einem zGG von mehr als 7,5 t.

Kroatien – von 14 bis 23 Uhr. Das Fahrverbot umfasst LKW und Lastzüge mit einem zGG von mehr als 7,5 t sowie LKW und Fahrzeuge mit Anhänger, die länger als 14 m sind.

Frankreich – von 0:00 bis 22 Uhr. Das Fahrverbot gilt für LKW und Lastzüge mit einem zGG von mehr als 7,5 t, mit Ausnahme von Sonder- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

Darüber hinaus gelten in Frankreich an diesem Tag Lockerungen der Fahrverbote für Lieferungen von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und Futtermitteln von 0:00 bis 14 Uhr, vom Lager bis zur Verkaufsstelle, im Versandbereich der Waren und den angrenzenden Départements. Die Rückfahrt der unbeladenen Fahrzeuge nach erfolgtem Entladen ist im Versandbereich und in den angrenzenden Départements zulässig. Bei einer Kontrolle muss der Fahrer nachweisen können, dass er eine Fahrt durchgeführt hat oder durchführt, die unter die Ausnahmegenehmigung fällt.

Luxemburg – von 0:00 bis 21:45 Uhr. Das Fahrverbot umfasst Fahrzeuge mit einem zGG von mehr als 7,5 t, mit bzw. ohne Anhänger.

Polen – von 8 bis 22 Uhr gelten Straßenverkehrsverbote für Fahrzeuge und Lastzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t. Wir weisen darauf hin, dass in Polen auch Sommerfahrverbote gelten – freitags (von 18 bis 22 Uhr), samstags von 8 bis 14 Uhr und sonntags (von 8 bis 22 Uhr).

Slowenien – von 8 bis 22 Uhr. Das Fahrverbot umfasst LKW und Lastzüge mit einem zGG von mehr als 7,5 t.

Italien – von 7 bis 22 Uhr. Das Fahrverbot gilt für Lastfahrzeuge und Lastzüge für den Gütertransport mit einem zGG von mehr als 7,5 t.

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