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Feiertage: Fahrverbote nicht vergessen!

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28.05.2010

Wir erinnern Fernfahrer an National- und Kirchenfeiertage im Juni, während derer Fahrverbote verhängt werden.

DEUTSCHLAND:

  • 3. Juni  in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
  • Lkw über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lkw
  • von 0 bis 22 Uhr

ITALIEN

  • Sonn- und Feiertage, 2. Juni von 7 bis 22 Uhr
  • 26. Juni von 14 bis 24 Uhr
  • Für Gefahrguttransporte gelten abweichende Regeln
  • Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen

KROATIEN

  • Vortag der Feiertage, 2., 21. und 24. Juni von 15 bis 23 Uhr
  • Feiertage, 3, 22. und 25. Juni von 14 bis 23 Uhr
  • Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5t oder über 14 Meter Länge

ÖSTERREICH:

2. Juni auf der A12 und der A13 in Fahrtrichtung Süden (Italien etc)

  • Lkw und Sattel-Kfz über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 Tonnen beträgt
  • Nachtfahrverbot gilt für Lkw über 7,5 Tonnen
  • Auf der A 12 in Tirol gibt es zwischen Kufstein und Zirl ein Fahrverbot für Sattel-Kfz über 7,5 Tonnen und Lastzüge, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen beträgt. Weiterhin gibt es ein Fahrverbot für die Euro-Klassen 0, 1 und 2
  • Ebenfalls zwischen Kufstein und Zirl gibt es montags bis samstags (20 bis 5 Uhr) sowie sonn- und feiertags (23 bis 5 Uhr) ein Nachtfahrverbot für Lkw und Sattel-Kfz über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen beträgt
  • Zwischen Kufstein und Ampass gibt es auf der A 12 ein sektorales Fahrverbot für bestimmte Gütergruppen

POLEN:

  • Feiertage, 3. Juni, von 8 bis 22 Uhr
  • Vortage des Feiertags, 2. Juni von 18 bis 22 Uhr
  • Lkw und Fahrzeugkombinationen über 12 Tonnen

 

Autor: Agnieszka Sterniak