Wir erinnern Fernfahrer an National- und Kirchenfeiertage im Juni, während derer Fahrverbote verhängt werden.
DEUTSCHLAND:
- 3. Juni in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
- Lkw über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lkw
- von 0 bis 22 Uhr
ITALIEN
- Sonn- und Feiertage, 2. Juni von 7 bis 22 Uhr
- 26. Juni von 14 bis 24 Uhr
- Für Gefahrguttransporte gelten abweichende Regeln
- Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen
KROATIEN
- Vortag der Feiertage, 2., 21. und 24. Juni von 15 bis 23 Uhr
- Feiertage, 3, 22. und 25. Juni von 14 bis 23 Uhr
- Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5t oder über 14 Meter Länge
ÖSTERREICH:
2. Juni auf der A12 und der A13 in Fahrtrichtung Süden (Italien etc)
- Lkw und Sattel-Kfz über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 Tonnen beträgt
- Nachtfahrverbot gilt für Lkw über 7,5 Tonnen
- Auf der A 12 in Tirol gibt es zwischen Kufstein und Zirl ein Fahrverbot für Sattel-Kfz über 7,5 Tonnen und Lastzüge, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen beträgt. Weiterhin gibt es ein Fahrverbot für die Euro-Klassen 0, 1 und 2
- Ebenfalls zwischen Kufstein und Zirl gibt es montags bis samstags (20 bis 5 Uhr) sowie sonn- und feiertags (23 bis 5 Uhr) ein Nachtfahrverbot für Lkw und Sattel-Kfz über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen beträgt
- Zwischen Kufstein und Ampass gibt es auf der A 12 ein sektorales Fahrverbot für bestimmte Gütergruppen
POLEN:
- Feiertage, 3. Juni, von 8 bis 22 Uhr
- Vortage des Feiertags, 2. Juni von 18 bis 22 Uhr
- Lkw und Fahrzeugkombinationen über 12 Tonnen
Autor: Agnieszka Sterniak