Ende Januar stoppte eine Routinepatrouille des motorisierten Zuges Villars-sous-Écot einen Lkw zur Kontrolle auf der A35 im Osten Frankreichs. Das Ergebnis der Kontrolle war für den Fahrer schmerzhaft. Den Beamten war bereits aufgefallen, dass der Lkw an einem frostigen Tag mit weit geöffneten Fenstern unterwegs war. Das in Frankreich zugelassene Fahrzeug fuhr von Besançon in Richtung Mulhouse. Nach dem Anhalten wurde der Grund für das ungewöhnliche Verhalten schnell klar, aus der Kabine drang ein starker Marihuanageruch.
Am Steuer saß ein 58-jähriger Einwohner von Dijon. Wie französische Medien berichten, erklärte der Mann der Polizei, dass er nach einer Krebsdiagnose regelmäßig eine illegale Substanz konsumiert. Die Erklärung änderte jedoch nichts an der Einschätzung der Behörden.
Die Entscheidung fiel sofort: Der Führerschein des Fahrers wurde für sechs Monate verwaltungsrechtlich entzogen, und die Sattelzugmaschine wurde beschlagnahmt. Der Fall kommt vor Gericht, der Lkw-Fahrer erhält eine Vorladung, um sich vor der Justiz in Montbéliard zu verantworten.
Für einen Berufskraftfahrer bedeutet das nicht nur einen langfristigen Ausschluss von der Arbeit, sondern auch ein reales Risiko, die Einkommensquelle zu verlieren.
Berufskraftfahrer im Visier. Das Risiko ist deutlich größer als nur ein Bußgeld
Der Fall aus Frankreich fügt sich in einen breiteren europäischen Kontext ein. In den meisten Ländern der Europäischen Union werden Berufskraftfahrer deutlich strenger behandelt als private Autofahrer. Der Grund ist einfach, die Masse des Fahrzeugs und die möglichen Folgen eines Unfalls.
Auch wenn die Vorschriften von Land zu Land unterschiedlich sind, bleibt eines gleich: Fahren unter Drogeneinfluss führt zu sehr schnellen und harten verwaltungsrechtlichen Sanktionen, oft unabhängig davon, ob es zu einem Vorfall im Straßenverkehr gekommen ist.
Deutschland: zulässige Grenzwerte
Deutschland ist ein interessanter Bezugspunkt. Nach den geltenden Vorschriften liegt der zulässige THC-Wert im Blut bei 3,5 ng/ml. Eine Überschreitung dieses Werts zieht verwaltungsrechtliche Sanktionen nach sich und in bestimmten Situationen auch strafrechtliche.
Für Berufskraftfahrer ist die Situation jedoch etwas komplizierter, da die Regelungen nicht ausreichend präzise sind. Auch wenn ein einmaliger Marihuanakonsum nicht immer automatisch zu einem Fahrverbot führt, kann regelmäßiger Konsum die Eignung zur Ausübung des Berufs infrage stellen. In der Praxis bedeutet das das Risiko medizinischer und psychologischer Untersuchungen und in der Folge sogar den Verlust von Qualifikationen.
Der Begriff „gelegentlicher Konsum“ ist in diesem Zusammenhang nicht definiert und wird vor allem verwendet, um ihn vom Begriff „regelmäßig“ abzugrenzen. Mehrmals pro Woche zu konsumieren, gilt jedoch im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung sicherlich nicht mehr als „gelegentlich“, betont BG Verkehr (Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation – der deutsche gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Branchen Transport, Post, Logistik und Telekommunikation).
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