Hier der Überblick für den Dezember:
8. Dezember (Montag, Mariä Empfängnis)
- Österreich – von 0:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Sattelzugmaschinen mit Anhängern, bei denen das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine oder des Anhängers 3,5 Tonnen überschreitet, sowie für Lkw und Fahrzeuge mit Anhängern, die 7,5 Tonnen überschreiten.
- Italien – von 9:00 bis 22:00 Uhr. Das Lkw-Fahrverbot gilt für Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten.
24. Dezember (Mittwoch, Heiligabend)
- Kroatien – von 15:00 bis 23:00 Uhr. Das Verbot gilt für alle Fahrzeuge und Gespanne, die 7,5 Tonnen überschreiten.
- Tschechische Republik – von 13:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Lkw und Fahrzeugkombinationen, die 7,5 Tonnen überschreiten.
- Frankreich – von 22:00 bis 24:00 Uhr. In dieser Zeit dürfen Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten, nicht auf den Straßen unterwegs sein.
- Luxemburg – von 21:30 bis 24:00 Uhr – Verbot auf allen Straßen in Richtung Frankreich. In Richtung Deutschland – Verbot auf allen Straßen von 23:30 bis 24:00 Uhr. Die Beschränkungen gelten für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen mit oder ohne Anhänger.
- Slowakei – von 0:00 bis 22:00 Uhr.
- Ungarn – von 22:00 bis 24:00 Uhr. Das Verbot gilt für Lkw, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern, die 7,5 Tonnen überschreiten.
25. Dezember (Donnerstag, 1. Weihnachtstag)
- Österreich – von 0:00 bis 22:00 Uhr.
- Kroatien – von 14:00 bis 23:00 Uhr.
- Tschechische Republik – von 13:00 bis 22:00 Uhr.
- Frankreich – von 0:00 bis 22:00 Uhr.
- Luxemburg – von 0:00 bis 24:00 Uhr in Richtung Frankreich und von 0:00 bis 21:45 und von 23:30 bis 24:00 in Richtung Deutschland.
- Deutschland – von 0:00 bis 22:00 Uhr. In dieser Zeit dürfen Lkw, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten, sowie Lkw mit Anhängern nicht auf deutschen Straßen unterwegs sein.
- Polen – von 8:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Lkw, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 Tonnen überschreiten.
- Slowakei – von 0:00 bis 22:00 Uhr.
- Slowenien – von 8:00 bis 22:00 Uhr. Die Beschränkung gilt für Lkw und Fahrzeugkombinationen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten.
- Schweiz – von 0:00 bis 24:00 Uhr. Schweizer Verbote gelten für Lkw, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten.
- Ungarn – von 0:00 bis 24:00 Uhr.
- Italien – von 9:00 bis 22:00 Uhr.
26. Dezember (Freitag, 2. Weihnachtstag)
- Österreich – von 0:00 bis 22:00 Uhr.
- Kroatien – von 14:00 bis 23:00 Uhr.
- Tschechische Republik – von 13:00 bis 22:00 Uhr.
- Luxemburg – von 0:00 bis 21:45 Uhr.
- Deutschland – von 0:00 bis 22:00 Uhr.
- Polen – von 8:00 bis 22:00 Uhr.
- Slowakei – von 0:00 bis 22:00 Uhr.
- Slowenien – von 8:00 bis 22:00 Uhr.
- Schweiz – von 0:00 bis 24:00 Uhr.
- Ungarn – von 0:00 bis 22:00 Uhr.
- Italien – von 9:00 bis 22:00 Uhr.
31. Dezember (Mittwoch, Silvester)
- Kroatien – von 15:00 bis 23:00 Uhr.
- Frankreich – von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Luxemburg – von 21:30 bis 24:00 Uhr – Verbot auf allen Straßen in Richtung Frankreich. Von 23:30 bis 24:00 Uhr – Verbot auf allen Straßen in Richtung Deutschland.
- Ungarn – von 22:00 bis 24:00 Uhr.
1. Januar (Donnerstag, Neujahr)
- Österreich – von 0:00 bis 22:00 Uhr.
- Kroatien – von 14:00 bis 23:00 Uhr.
- Tschechische Republik – von 13:00 bis 22:00 Uhr.
- Frankreich – von 0:00 bis 22:00 Uhr.
- Luxemburg – von 0:00 bis 21:45 Uhr.
- Deutschland – von 0:00 bis 22:00 Uhr
- Polen – von 8:00 bis 22:00 Uhr.
- Slowakei – von 0:00 bis 22:00 Uhr.
- Slowenien – von 8:00 bis 22:00 Uhr.
- Schweiz – von 0:00 bis 24:00 Uhr.
- Ungarn – von 0:00 bis 22:00 Uhr.
- Italien – von 9:00 bis 22:00 Uhr.
2. Januar (Freitag)
- Slowenien – von 8:00 bis 22:00 Uhr.
Lesetipp:








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