TransInfo

Frankreich: Neue Pflicht zur Kennzeichnung von Lastkraftwagen

Lesezeit 2 Min.

Das französische Innenministerium hat neue Vorschriften zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und Nutzern der Motorroller eingeführt. Damit müssen Lastkraftwagen mit einer Kennzeichnung, die über den sogenannten toten Winkel informiert, ausgestattet werden.

Die obligatorische Signalisierung des toten Winkels in Lastkraftwagen ist eine Reaktion auf die Notwendigkeit, besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Fußgänger, Motorradfahrer und Rollernutzer zu sensibilisieren, erklärt das französische Innenministerium.

Viele von ihnen sind sich dessen nicht bewusst, dass Lkw-Fahrer nicht im Stande sind, sie von allen Seiten zu bemerken. Dieses fehlende Bewusstsein ist eine häufige Ursache der Unfälle, die auch nicht selten tödlich sind, heißt es weiter.

Mit dem am 20. November 2020 veröffentlichten Dekret zur Signalisierung des toten Winkels für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen wird daher die Pflicht eingeführt, Lastkraftwagen mit einer Kennzeichnung des toten Winkels auszustatten, die auch dessen Lokalisierung bestimmt und sowohl beiderseits als auch von der Rückseite des Fahrzeugs sichtbar ist.

Quelle: securite-routiere.gouv.fr

Diese Pflicht gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die Städte befahren. Das Dekret schließt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge des Winter- und der Rettungsdienste sowie diese der Verwalter von Autobahnen und Schnellstraßen, berichtet das Innenministerium.

In kommenden Wochen soll auch noch eine Verordnung veröffentlicht werden, in der die Voraussetzungen für die Kennzeichnung von Fahrzeugen genauer bestimmt werden.

Wer gegen die neue Pflicht verstoßen wird, muss künftig mit einer Geldbuße der vierten Klasse rechnen, d. h. 750 Euro.

Für die ersten 12 Monate gilt  eine Übergangsfrist. Während dieser Zeit sollen Lkw-Fahrer, deren Fahrzeuge mit seitlichen und hinteren Aufklebern mit einer Information über den toten Winkel versehen sind, die aber nicht strikt den neuen Normen entsprechen, nicht bestraft werden.

Foto: Pixabay/Kirkat113/securite-routiere.gouv.fr

Tags