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Gesetz zum autonomen Fahren: Deutschland als erstes Land, das fahrerlose Kraftfahrzeuge im Regelbetrieb erlaubt

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Die Bundesregierung will das autonome Fahren in die alltägliche Praxis bringen. Um dies zu ermöglichen, hat das Bundeskabinett am Mittwoch, den 10. Februar, ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Es soll praktische Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen ermöglichen. Deutschland ist damit das erste Land weltweit, das fahrerlose Kraftfahrzeuge im Regelbetrieb sowie im gesamten nationalen Geltungsbereich erlaubt.

Seit dem 21. Juni 2017 gilt zwar in Deutschland das Gesetz zum automatisierten Fahren, nach dem der Betrieb hochautomatisierter Fahrzeuge geregelt wird. Diese konnten bisher unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig die Fahraufgabe übernehmen, aber ein Fahrer war dabei weiterhin unerlässlich.

Mit dem neuen Gesetz wird der nächste Schritt getan, sodass das autonome Fahren in die Praxis gebracht werden kann. Künftig wird es möglich sein, dass Lkw Güter selbstständig ins Verteilzentrum liefern sowie Pkw und Busse Fahrgäste autonom an ihr Ziel befördern.

Wie die Bundesregierung auf ihrer Internetseite erklärt, werden mit dem neuen Gesetz die Voraussetzungen für den Einsatz autonomer, also fahrerloser Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb sowie im gesamten nationalen Geltungsbereich geschaffen. Wenn es sich um konkrete Bereiche handelt, in denen das autonome Fahren ermöglicht werden soll, wird dies nicht abschließend geregelt.

Autonomes Fahren soll für eine maximale Zahl von Einsatzszenarien ermöglicht und lediglich örtlich auf einen festgelegten Betriebsbereich begrenzt werden, heißt es in einer Mitteilung.

Unter den Einsatzszenarien werden aber unter anderem genannt:

  • Shuttle-Verkehre,
  • automatische Personentransportsysteme für kurze Strecken (People-Mover)
  • fahrerlose Verbindungen zwischen Logistikzentren (Hub2Hub-Verkehre)
  • nachfrageorientierte Verkehrsangebote in Randzeiten im ländlichen Raum,
  • Dual-Mode-Fahrzeuge wie zum Beispiel beim „Automated Valet Parking” (Hierbei kann der Fahrer direkt vor der Haustür aussteigen und das Fahrzeug anschließend per Befehl über das Smartphone selbstständig in die Parkgarage fahren lassen.)

Überdies definiert das Gesetz Pflichten der Halter und Hersteller sowie der neu eingeführten sogenannten Technischen Aufsicht. Außerdem umfasst es auch die Ermöglichung sogenannter Dual-Mode-Fahrzeuge für zum Beispiel fahrerloses Parken.

Positive Reaktionen der Fachverbände

Verschiedene Verbände haben bisher den Kabinettsbeschluss zum autonomen Fahren begrüßt, darunter auch der BGL.

Der BGL begrüßt den Entwurf mit dem ein nationaler Rechtsrahmen für eine Zulassung des hochautomatisierten Fahrens im Regelbetrieb vorgelegt wird. Diese Rechtsrahmen ist grundsätzlich geeignet einen späteren europäischen bzw. internationalen Regulierungsrahmen vorzubereiten. In diesem Zusammenhang fordert der BGL, dass der Regelungsrahmen auch für #Straßengütertransporte mit besonderen Sicherheitsaspekten, wie Transporte gefährlicher Güter, praktikabel ist”, heißt es in einem Beitrag in den sozialen Netzwerken.

Positiv eingestellt scheint auch der TÜV-Verband zu sein.

Deutschland setzt damit beim autonomen Fahren international regulatorisch Maßstäbe. Es ist jetzt an der Zeit, innovative Transportsysteme wie autonome Shuttles oder so genannte People Mover zur Beförderung von Personen oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile aus Testumgebungen in den Regelbetrieb zu überführen, so Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.

Foto: Einride

 

 

 

 

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