Belgien
Seit Sonntag, dem 17. April dürfen russische Schiffe keine belgischen Häfen anlaufen. Dieses Verbot gilt auch für Schiffe, die nach dem 24. Februar dieses Jahres, also nach dem Beginn der Invasion der russischen Armee in der Ukraine, ihre Flagge von russisch auf eine andere gewechselt haben. Jedes russische Schiff, das nach Belgien eingereist war, bevor die Sanktionen verhängt wurden, darf den Hafen weiterhin verlassen. Aber wenn es sich auf den Weg machen wird, darf es nicht mehr zurückkehren, es sei denn, das Personal kann nachweisen, dass die Fahrt den Ausnahmen nach EU-Recht unterliegt. Damit ein russisches Schiff in einem belgischen Hafen bedient werden kann, muss beim dortigen Maritime Information Center eine Genehmigung eingeholt werden.
Die Genehmigung wird individuell für jedes Schiff, für einen bestimmten Hafen, für eine bestimmte Fracht und für einen bestimmten Zeitraum erteilt“, sagte Vincent Van Quickenborne, Minister für Justiz, zuständig für die Nordsee.
Zu den Ausnahmen gehören unter anderem der Kauf, die Einfuhr oder der Transport innerhalb der EU von Erdgas und Öl sowie allen pharmazeutischen, medizinischen, landwirtschaftlichen und Lebensmittelprodukten, einschließlich Weizen und Düngemitteln. Auch die Beförderung von Kernbrennstoffen und anderen für den Betrieb der Kernenergie unbedingt notwendigen Gütern sowie der Kauf, die Einfuhr oder der Transport von Kohle und anderen festen fossilen Brennstoffen in die EU sind bis zum 10. August erlaubt.
Bulgarien
Nach Angaben der bulgarischen Seeschifffahrtsverwaltung dürfen Schiffe unter russischer Flagge (sowie Schiffe, die unter russischer Flagge bis zum 24. Februar reisten) seit dem 16. April keine bulgarischen See- und Flusshäfen mehr anlaufen.
Estland
Seit Sonntag seien estnische Häfen für russische Schiffe geschlossen, berichtete das lokale öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen ERR unter Berufung auf das Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur. Der Leiter des Ministeriums, Taavi Aas, sagte, Europa revidiere seine Wirtschaftstätigkeit und werde unabhängiger von Russland, weil “der Kreml keine Signale für ein Ende der Aggression zeigt”.
Das Verbot gilt wie in anderen EU-Staaten auch für russische Einheiten, die nach dem 24. Februar, also nach dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine, ihre Flagge gewechselt haben. Eine Ausnahme stellen Schiffe dar, die Hilfe benötigen, aber hier wird jeder Fall individuell von der Polizei und den Grenzschutzbeamten entschieden.
Rumänien
Das Einlaufverbot für russische Schiffe gilt seit dem 17. April auch in Rumänien. Nach Angaben der rumänischen Marineamtes (ANR) betrifft die Maßnahme nicht nur Frachtschiffe, sondern auch Sport- und Freizeitboote sowie Yachten. Wie lokale Medien mitgeteilt haben, ausgenommen hiervon sind Schiffe, die Hilfe benötigen oder aufgrund der Schifffahrtssicherheit bzw. zur Rettung von Menschenleben auf See einen Nothalt in einem Hafen einlegen müssen. Überdies gelten die Beschränkungen nicht für Schiffe, die Gas, Öl, Erdölprodukte, Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium, Eisenerz, nicht sanktionierte pharmazeutische Produkte, Lebensmittel, landwirtschaftliche Produkte, Düngemittel, Kernbrennstoffe und Ausrüstung von Kernkraftwerken, Kohle sowie andere Arten von Mineralien befördern, die auf dem Gebiet der EU als Brennstoff verwendet werden.
Italien
Seit Sonntag, dem 17. April bleiben auch italienische Häfen für russische Schiffe gesperrt.
Aus einem Rundschreiben der italienischen Nachrichtenagentur Ansa vom Samstag geht hervor, dass russische Schiffe, die sich derzeit in italienischen Häfen befinden, diese verlassen müssen, sobald sie den Handel einstellen.