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Hochwasser-Soforthilfe: Über 100 Millionen Euro für betroffene Unternehmen frei gegeben

Nach einer Kabinettssitzung am 4. Juni hat die bayerische Staatsregierung Soforthilfen für Unternehmen beschlossen. Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Hier sind die Einzelheiten.

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Die vom Hochwasser betroffenen Unternehmen werden vom Freistaat finanziell unterstützt. Das hat die bayerische Staatsregierung am Dienstag, 4. Juni 2024 beschlossen. „100 Millionen plus x“, hat Ministerpräsident Markus Söder in Aussicht gestellt. Dies sei ein „passgenaues Unterstützungspaket“ für die bayerische Wirtschaft, sagte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.

Die Eckpunkte des Soforthilfe-Pakets:

  • Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt.
  • Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen.
  • Bei nicht versicherbaren Schäden wird die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
  • Unternehmen, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, stehen bei drohender Existenzgefährdung Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung. Die Hilfeleistungen belaufen sich je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten dabei auf bis zu max. 100 Prozent.
  • Die entsprechenden Richtlinien werden gerade erarbeitet. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Soweit Schäden an bestimmten kommunalen Einrichtungen entstanden sind, kommt für die betroffenen Kommunen eine Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht.

Mehr Informationen zu den Soforthilfen für Unternehmen können bei der IHK Bayern eingeholt werden.


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