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In einigen EU-Häfen werden fleisch- oder milchhaltige Lebensmittel von LKW-Fahrern tatsächlich beschlagnahmt

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Wie die britische Regierung im Dezember warnte, beschlagnahmen Zollbeamte in einigen EU-Häfen fleisch- oder milchhaltige Lebensmittel von LKW-Fahrern, die aus Großbritannien kommen.

In einer offiziellen Aktualisierung ihres Dokuments „Transport von Gütern zwischen Großbritannien und der EU ab 1. Januar 2021: Anleitung für Spediteure und gewerbliche Fahrer” erklärte die britische Regierung das Verbot wie folgt:

Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Sie keine Produkte tierischen Ursprungs (Englisch: products of an animal origin, POAO) wie z. B. solche, die Fleisch oder Milchprodukte enthalten (z. B. ein Schinken-Käse-Sandwich), in die EU einführen. Es gibt Ausnahmen von dieser Regel für bestimmte Mengen an Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung, Spezialnahrung oder speziell verarbeitetes Tierfutter. Weitere Informationen zu den Regeln und Ausnahmen finden Sie im Leitfaden der Europäischen Kommission zu persönlichen Importen.

Die oben genannten Regeln sind natürlich schon seit einiger Zeit in Kraft, aber da sich Großbritannien während der Übergangszeit im EU-Binnenmarkt befand, waren sie nicht anwendbar. Das hat sich nun aber geändert, da das Vereinigte Königreich den Status eines Drittlandes in der EU hat.

Auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission wird erklärt, dass das Verbot für Milch- und Fleischprodukte auf die Gefährdung der Tiergesundheit zurückzuführen ist:

Waren, die Fleisch, Milch oder deren Erzeugnisse enthalten und in die EU eingeführt werden, stellen weiterhin eine echte Bedrohung für die Tiergesundheit in der gesamten Union dar. So ist bekannt, dass gefährliche Krankheitserreger, die Tierkrankheiten wie die Maul- und Klauenseuche und die klassische Schweinepest verursachen, in Fleisch, Milch oder deren Produkten vorkommen können. Daher könnten Krankheitserreger in die EU übertragen werden, wenn persönliche Waren, die Fleisch, Milch oder deren Erzeugnisse enthalten, per Post verschickt oder im Gepäck von Reisenden mitgeführt werden, die aus Ländern außerhalb der EU kommen, in denen solche Erreger zirkulieren können.

Als die britische Regierung die Öffentlichkeit darüber informierte, dass LKW-Fahrern am Zoll Schinken- und Käsesandwiches abgenommen werden könnten, hielten viele Social-Media-Nutzer die Aussicht für lächerlich.

Es gibt jedoch bereits Hinweise darauf, dass die Regeln an einigen Häfen angewendet werden.

Am Mittwoch bestätigte die offizielle Facebook-Seite der niederländischen Zollbehörde, dass Lebensmittel von Fahrern beschlagnahmt wurden, die aus Großbritannien in den Hafen Hoek van Holland einfuhren.

In dem Beitrag teilt die Behörde mit, dass man ab dem 1. Januar „nicht mehr einfach irgendwelche Lebensmittel aus Großbritannien mitbringen darf”. Den Fahrern wird daher geraten, sich über die Regeln zu informieren, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden und die Zollabfertigung zu beschleunigen.

Es scheint auch, dass einige Zollbeamte in Frankreich die Regeln in ähnlicher Weise anwenden.

Am selben Tag, an dem die niederländische Zollbehörde den obigen Beitrag veröffentlichte, fragte ein LKW-Fahrer in einer Trucking-Facebook-Gruppe scherzhaft, ob jemandem seine Käse- und Schinkensandwiches schon beschlagnahmt wurden.

Der Beitrag sorgte schnell für ein paar Lacher, doch dann gab ein Trucker zu, dass ihm in Frankreich tatsächlich Milchprodukte und zwei Mahlzeiten abgenommen worden waren, sehr zum Entsetzen einiger Gruppenmitglieder. Auf die Frage, ob er einen Scherz gemacht habe, bestätigte der Fahrer, dass er es ernst meine.

Foto: Douane Nederland

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