Das Fahrverbot für Diesel‑Fahrzeuge der Euro‑5-Norm in vier italienischen Regionen – Piemont, Lombardei, Emilia‑Romagna und Venetien – hätte am 1. Oktober 2025 in Kraft treten sollen. Die Novelle des Infrastrukturdekrets verschiebt den Termin auf den 1. Oktober 2026, allerdings könnten einige Regionen die Beschränkungen auch früher einführen. Die neuen Regelungen betreffen sowohl italienische als auch ausländische Fahrzeuge – darunter Lkw und Transporter aus dem Ausland. Das Fahrverbot gilt gemäß der Novelle ausschließlich für Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern und nicht, wie ursprünglich geplant, ab 30.000 Einwohnern.
Gemäß der Novelle können Regionen das Fahrverbot auch nach Oktober 2026 vermeiden, vorausgesetzt, sie ergreifen wirksame Ausgleichsmaßnahmen zur Emissionsreduktion. Ein früherer Inkrafttretenszeitpunkt ist möglich, wenn die Region ihren Luftreinhalteplan aktualisiert.
Betroffene Fahrzeugkategorien
Das Fahrverbot betrifft Fahrzeuge der Kategorien N1 (bis 3,5 t), N2 (von 3,5 t bis 12 t) und N3 (über 12 t), die der Norm Euro 5 entsprechen.
Matteo Salvini, Italiens Infrastrukturminister, bezeichnete den Aufschub als „Ausdruck gesunden Menschenverstandes“.
Uneinheitliche Regelungen
Zur Erinnerung: Jede Region plante eigene Bestimmungen. So sah Piemont ein saisonales Fahrverbot vor: ab Oktober 2025 (in den Folgejahren ab 15. September) bis Mitte April an Werktagen von 8:30 bis 18:30. Die Lombardei plant ganzjährig an Werktagen (Mo–Fr) zwischen 7:30 und 19:30, ausgenommen Feiertage. In Emilia‑Romagna gelten Beschränkungen im Winter – von Anfang Oktober bis Ende März an Werktagen von 8:30 bis 18:30. Die strengsten Regeln gelten in Venetien: Dort wird für Euro‑5‑Lkw ein dauerhaftes Fahrverbot für 7 Tage die Woche rund um die Uhr verhängt – ohne saisonale oder zeitliche Ausnahmen.
Bußgelder und Ausnahmen
Bei Verstoß droht ein Bußgeld ab 168 Euro, im Wiederholungsfall sogar ein einmonatiges Fahrverbot. Ohne nationales Umweltschutzplaketten-System in Italien sind Kontrollen angekündigt, und ausländische Kennzeichen schützen nicht vor Strafen – auch nicht in anderen EU‑Ländern.
Ausnahmen sind möglich, etwa für historische Fahrzeuge – je nach regionalen Vorschriften. Alternativ könnte ein „Move‑In“-System eingeführt werden: es erlaubt begrenzte Fahrten mit GPS‑Tracking und einer Jahreskilometerbegrenzung.
Gründe für die Fahrverbote
Die Fahrverbote sollen die Luftqualität im Po‑Tal verbessern – eines der am stärksten verschmutzten Gebiete Europas. In diesen Regionen werden regelmäßig die Grenzwerte für PM10 und NO₂ überschritten. Die Restriktionen sind eine Reaktion auf Druck der Europäischen Kommission und Urteile des EuGH.