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Italien plant Verkehrsreform: Lkw-Fahrer könnten bis 70 arbeiten

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Italiens Ministerrat hat eine umfassende Reform der italienischen Straßenverkehrsordnung vorläufig gebilligt. Geplant sind unter anderem ein höheres Höchstalter für Berufskraftfahrer, neue Regeln für Geldbußen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, digitale Dokumentenkontrollen und mehr Überwachung in Lade- und Entladebereichen. Die Änderungen sind noch nicht endgültig beschlossen und nicht in Kraft. Derzeit ist ein mögliches Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Regierung hat am 13. Oktober 2026 den Entwurf der neuen italienischen Straßenverkehrsordnung vorläufig gebilligt. Er umfasst 294 Artikel.
  • Das Höchstalter für das berufliche Führen schwerer Fahrzeuge könnte von 68 auf 70 Jahre steigen. Voraussetzung wären medizinische Untersuchungen alle zwei Jahre.
  • Fahrer in der Erstausbildung für die italienische Berufskraftfahrerqualifikation, die Carta di qualificazione del conducente (CQC), könnten unter bestimmten Voraussetzungen bestimmte Fahrzeuge führen.
  • Geldbußen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen künftig nach einem progressiven System berechnet werden. Zugleich könnten einige Mindestbeträge sinken.
  • Die Frist für die Zustellung von Bescheiden über Verstöße, die durch Systeme zur Fernüberwachung festgestellt wurden, soll von 90 auf 45 Tage verkürzt werden. Bei einer Verabschiedung könnte die Reform 2028 in Kraft treten.

Berufskraftfahrer könnten künftig bis 70 Jahre fahren

Eine der wichtigsten geplanten Änderungen betrifft Berufskraftfahrer. Der Entwurf würde das Höchstalter für das berufliche Führen schwerer Fahrzeuge von 68 auf 70 Jahre anheben. Betroffen wären die Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE sowie Fahrerlaubnisse für die Personenbeförderung.

Wer über die bisherige Altersgrenze hinaus weiterarbeiten möchte, müsste seine medizinische Tauglichkeit künftig alle zwei Jahre nachweisen. Das Rentenalter bliebe unverändert. Die Regelung würde lediglich gesundheitlich geeigneten Fahrern ermöglichen, länger im Beruf zu bleiben.

Infrastruktur- und Verkehrsminister Matteo Salvini unterstützt die Maßnahme. Sie soll auch dem Fahrermangel im Straßengüterverkehr entgegenwirken. Ob eine Verlängerung der Erwerbszeiten dafür ausreichen wird, bleibt jedoch offen – insbesondere, weil zugleich mehr junge Menschen für den Beruf gewonnen werden müssen.

Führerschein und CQC: früherer Einstieg in den Beruf

Die Reform könnte außerdem den Einstieg in den Fahrerberuf erleichtern. Nach dem vorläufigen Text könnten Personen mit einer Fahrerlaubnis für schwere Fahrzeuge oder für die Personenbeförderung, die sich seit mindestens einem Jahr in der Erstausbildung befinden, unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge führen, für die normalerweise die Berufskraftfahrerqualifikation beziehungsweise die CQC erforderlich ist.

Die CQC würde nicht abgeschafft. Vorgesehen ist vielmehr eine flexiblere Gestaltung der Ausbildungsphase. Dadurch könnten Bewerber möglicherweise früher eine berufliche Fahrertätigkeit aufnehmen.

Für Transportunternehmen könnte dies die Personalplanung erleichtern, weil neue Fahrer schneller in operative Aufgaben eingebunden werden könnten. Welche Bedingungen genau gelten sollen, muss jedoch noch festgelegt werden. Offen ist außerdem, wie die Regelung mit den europäischen Vorschriften zur Qualifikation von Berufskraftfahrern vereinbar sein wird.

Geldbußen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen die Schwere des Verstoßes besser widerspiegeln

Der Entwurf sieht auch Änderungen bei den Verwaltungsstrafen vor. Die automatische Anpassung der Geldbußen an die Inflation, die derzeit alle zwei Jahre erfolgt, soll entfallen. Außerdem könnten einige Mindestbeträge sinken.

Eine Geldbuße von derzeit 26 Euro würde demnach auf 25 Euro reduziert. Aus 42 Euro würden 40 Euro, während Beträge von 83 und 87 Euro jeweils auf 80 Euro sinken sollen.

Die wichtigste Änderung betrifft Geschwindigkeitsüberschreitungen. Statt fester Bußgeldstufen soll künftig entscheidend sein, um wie viele Kilometer pro Stunde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.

Die Geldbuße wäre damit stärker an der Schwere des Verstoßes ausgerichtet. Eine geringfügige Überschreitung ließe sich klarer von einer deutlich riskanteren Fahrweise unterscheiden.

Für Speditionen, deren Fahrzeuge jedes Jahr Zehntausende Kilometer zurücklegen, könnte sich die Neuregelung auf die Mobilitätsplanung und die Betriebskosten auswirken. Weitere Folgen wie Punkteabzüge oder eine Aussetzung der Fahrerlaubnis würden weiterhin unabhängig von der Höhe der Geldbuße verhängt.

45 Tage für die Zustellung von Bescheiden und mehr Kontrollen in Ladebereichen

Der aktuelle Entwurf weicht in einigen Punkten von der im Sommer diskutierten Fassung ab. Bei Verstößen, die durch technische Systeme aus der Ferne festgestellt werden, soll die Zustellungsfrist von 90 auf 45 Tage sinken.

Ein Entwurf vom August hatte noch eine Frist von 30 Tagen vorgesehen. Die Regierung hat sich nun für einen Mittelweg entschieden. Für Verstöße, die auf andere Weise festgestellt werden, sollen die bisherigen Fristen gelten.

Eine schnellere Benachrichtigung könnte Unternehmen dabei helfen, Vorfälle zeitnah zu rekonstruieren, den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln und die entsprechenden Fahrtdaten zu prüfen.

Außerdem soll die automatisierte Überwachung auf unzulässiges Parken in Bereichen ausgeweitet werden, die für Lade- und Entladevorgänge vorgesehen sind.

Damit soll die unerlaubte Nutzung von Ladebereichen eingedämmt werden – ein wiederkehrendes Problem für Unternehmen, die Lieferungen in Städten abwickeln. Ob ausreichend geeignete Stellflächen vorhanden sind, hängt in der Praxis jedoch auch davon ab, ob die Kommunen genügend Lade- und Entladebereiche bereitstellen.

Versicherung, digitale Dokumente und Sicherheitsrückrufe

Der Entwurf enthält weitere Vorgaben zur Versicherung und zur Verwaltung von Fahrzeugen.

Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz könnten weiterhin auf unbestimmte Zeit von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen werden. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die dauerhaft in Italien eingesetzt werden, könnten zusätzliche Pflichten gelten. Außerdem könnten unbezahlte Geldbußen ausländischer Fahrer noch innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren eingetrieben werden.

Die Kontrolle von Dokumenten soll durch die stärkere Nutzung digitaler Register einfacher werden. Führerscheine und Fahrzeugpapiere könnten über amtliche Datenbanken geprüft werden. Eine allgemeine Pflicht, die entsprechenden Papierdokumente an Bord mitzuführen, würde damit entfallen.

Nicht enthalten ist hingegen die zuvor erwogene Pflicht, dass jeder Führerscheininhaber und Fahrzeughalter über eine zertifizierte E-Mail-Adresse verfügen muss.

Eine weitere Regelung betrifft Sicherheitsrückrufe der Hersteller. Mängel, die Gegenstand eines Rückrufs sind, müssten innerhalb von 24 Monaten behoben werden. Geschieht dies nicht, könnte das Fahrzeug weder zur technischen Prüfung vorgeführt noch auf einen neuen Halter übertragen werden.

So könnten die Einnahmen aus Geldbußen verteilt werden

Auch bei der Verteilung der Einnahmen aus Geldbußen hat die Regierung den ursprünglichen Vorschlag überarbeitet.

Nach dem ersten Plan sollten 70 Prozent der Einnahmen an die für die Straße zuständige Behörde fließen. Der aktuelle Entwurf knüpft die Verteilung stattdessen daran, welche Behörde den Verstoß feststellt.

Wird ein Verstoß von einer staatlichen Stelle festgestellt, sollen 70 Prozent der Einnahmen an die für die Infrastruktur zuständige Behörde gehen. Stellt die örtliche Polizei die Übertretung fest, würde derselbe Anteil der Behörde zufallen, der die Beamten unterstehen. Die übrigen 30 Prozent gingen in diesem Fall an den Eigentümer der Straße.

Für die Transportbranche ist diese Frage relevant, da sie seit Langem höhere Investitionen in die Instandhaltung der Infrastruktur und in die Verkehrssicherheit fordert.

Wann könnte die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft treten?

Obwohl der Ministerrat den Vorschlag am 13. Oktober gebilligt hat, ist die Reform noch nicht endgültig beschlossen. Der Entwurf eines gesetzesvertretenden Dekrets muss zunächst weitere institutionelle Schritte durchlaufen. Dazu gehören die vorgeschriebenen Konsultationen und die Prüfung durch die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse.

Anschließend muss der Ministerrat erneut über die endgültige Fassung abstimmen.

Derzeit ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Dieser Termin hängt jedoch davon ab, ob das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen wird.

Für Autofahrer, Berufskraftfahrer und Transportunternehmen gelten daher vorerst weiterhin die bisherigen Vorschriften. Der Reformprozess ist zwar angelaufen, doch erst der endgültige Gesetzestext und die anschließenden Umsetzungsbestimmungen werden den genauen Zeitplan, die Pflichten und die praktischen Abläufe festlegen.

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