Diese E-Mails fordern die Empfänger zur Zahlung von Geldstrafen auf und enthalten oft Links zu angeblichen Zahlungsanweisungen. Das KBA stellt klar, dass es keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße versendet und für die Ahndung solcher Verstöße nicht zuständig ist.
Merkmale der betrügerischen E-Mails:
- Absenderadresse: Die E-Mails stammen häufig von Adressen mit der Länderkennung „.ru“, was auf eine Herkunft aus Russland hindeutet.
- Fehlendes Aktenzeichen: Authentische behördliche Schreiben enthalten stets ein Aktenzeichen; dieses fehlt in den gefälschten E-Mails.
- Links zu Zahlungsanweisungen: Die E-Mails enthalten Links, die zu angeblichen Zahlungsanweisungen führen. Das KBA warnt davor, diese Links zu öffnen, da sie möglicherweise Schadsoftware enthalten.
Die E-Mails mit der Absendeadresse mit der Länderkennung @RU und ohne Aktenzeichen sehen wie folgt aus:
![](https://d1dcnte8mfzkpv.cloudfront.net/uploads/2025/02/bbae8516be9ae74f417bc860f3c3.webp)
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Empfehlungen des KBA
- Keine Zahlungen leisten: Empfänger solcher E-Mails sollten keinesfalls die geforderten Zahlungen vornehmen.
- Links nicht anklicken: Es wird dringend davon abgeraten, in den E-Mails enthaltene Links oder Anhänge zu öffnen, da diese Schadsoftware enthalten könnten.
- E-Mails löschen: Die betrügerischen Nachrichten sollten umgehend gelöscht werden.
- Bei Zweifel Behörden kontaktieren: Im Zweifelsfall können sich Betroffene an die zuständigen Behörden wenden, um die Echtheit von Bußgeldbescheiden zu überprüfen.
Das KBA betont, dass vor der Ausstellung eines echten Bußgeldbescheids stets eine Anhörung gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch die zuständigen Behörden, wie beispielsweise Straßenverkehrsämter, erfolgt. Betroffene haben dabei die Möglichkeit, sich zu dem Vorfall zu äußern.