Wozu gibt es Nummernschilder?
Als Autos nach und nach auch für die breite Bevölkerungsschicht erschwinglich wurden und der Verkehr auf den Straßen zunahm, erkannten die Behörden bereits die Wichtigkeit von Kennzeichen. Denn nur so lassen sich Fahrzeuge ihren Haltern zuordnen und voneinander unterscheiden. Seit 1956 werden in den alten und seit 1991 auch in den neuen Bundesländern Kfz-Kennzeichen von den zuständigen Zulassungsstellen für Fahrzeuge und Anhänger ausgegeben. Dabei werden neben den Standardkennzeichen auch spezielle Versionen wie
- Saisonkennzeichen
- Überführungskennzeichen oder
- Oldtimerkennzeichen
ausgegeben. Für sie alle gilt: Sie müssen jederzeit gültig und gut lesbar sein. Andernfalls darf das betroffene Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Und das ist noch nicht alles: Es drohen auch Konsequenzen, die von Verwarnungen bis zu strafrechtlich relevanten Vorwürfen reichen können.
Gesetzliche Vorschriften zu Kfz-Kennzeichen
Gemäß § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) werden Kraftfahrzeuge hierzulande nur mit einer gültigen Zulassung zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr genehmigt. Zunächst zwei Punkte müssen erfüllt sein, damit die zuständige Behörde dem Antrag des Fahrzeughalters entspricht:
- allgemeine Anerkennung oder individuelle Sondergenehmigung des Fahrzeugtyps
- gültige Kfz-Haftpflichtversicherung
Ausgestaltung
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, werden dem Antragsteller zwei abgestempelte Kennzeichen sowie die erforderliche Zulassungsbescheinigung ausgefertigt. Die Gestaltung und Anbringung der Nummernschilder selbst ist in § 10 FZV vorgeschrieben. Danach müssen einzeilige Standardversionen ein Format von 52 Zentimetern Breite und elf Zentimetern Höhe mit abgerundeten Ecken sowie einer schwarzen Beschriftung in vorgegebenem Schrifttyp auf weißem Hintergrund aus reflektierendem Material aufweisen. Auf dem Kennzeichen selbst müssen die folgenden Angaben zu erkennen sein:
- Euro-Zeichen
- blau hinterlegte Länderkennung
- Überwachungs- und Prüfzeichen inklusive Registernummer
- aktuelle Prüfplakette von Haupt- und Abgasuntersuchung
- Unterscheidungszeichen der Zulassungsbehörde von maximal drei Buchstaben
- Erkennungszeichen aus Buchstaben und Ziffern. In eingeschränktem Rahmen wird hier individuellen Wünschen stattgegeben
Die Nummernschilder müssen fest sowohl an der Vorder- als auch Rückseite des Fahrzeugs montiert, das hintere Kennzeichen beleuchtet sein.
Hinweis: Zertifizierte Schildermacher erstellen Nummernschilder nach geltenden Gesetzesvorlagen.
Lesbarkeit
Seit 2000 werden innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ausschließlich fälschungssichere EU-Kennzeichen ausgegeben. Entsprechend findet zur Lesbarkeit eine europäische Richtlinie Anwendung: Nach 2007/46/EG dürfen Kfz-Kennzeichen weder spiegeln noch schmutzig, verblasst oder beschädigt sein. Selbst aus angemessener Entfernung ist eine gute Lesbarkeit Pflicht, Beschichtungen aus Glas oder Kunststoff sind tabu.
Folgen einer Nichtbeachtung
Wer sich nicht an die Gesetzesvorgaben hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Grundsätzlich gilt die Teilnahme am Straßenverkehr mit leicht verschmutzten, verblassten oder beschädigten Kennzeichen als Ordnungswidrigkeit. Wer erstmals mit entsprechend unzulänglichen Nummernschildern angehalten wird, muss laut geltendem Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld von fünf Euro rechnen. Doch es kann auch teurer werden:
- Verschmutzte Prüfplakette: fünf Euro
- Nicht eingehaltene Gestaltungsvorschriften: zehn Euro
- Fehlendes Kfz-Kennzeichen: 60 Euro
- Veränderungen mit Abdeckungen aus mit Glas, Folie oder anderen Materialien: 65 Euro
Bei mehrfachen oder schwerwiegenden Vergehen können auch Punkte in Flensburg oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Beispielsweise werden Veränderungen am Kfz-Kennzeichen als vorsätzlicher Missbrauch oder Urkundenfälschung gewertet.
Hinweis: Auf eine reine Verwarnung kann hoffen, wer glaubhaft den Eintritt der Verschmutzung erst nach Fahrtbeginn versichern kann.
Achtung bei der Reinigung
Vor allem auf modernen 3-D-Kennzeichen können sich schnell Verschmutzungen rund um die herausstehenden Nummern, Zahlen und Embleme bilden. Wer sein Nummernschild davon befreien oder verblasste Schriften wieder zum Strahlen bringen möchte, sollte nicht einfach zum erstbesten Reinigungsmittel oder gar Farbtopf greifen. Denn aggressive Inhaltsstoffe können die Oberfläche des Kennzeichens angreifen und die erforderliche Reflexion beeinträchtigen, der Auftrag von Farbe Buchstaben und Zahlen verändern. Wer poliert, riskiert einen spiegelnden Glanz, und der ist verboten. Als Folge all dieser Maßnahmen können die Kennzeichen ungültig werden.
Bei verblassten Kennzeichen ist der Weg zum Schildermacher die einzige Lösung, bei Verschmutzungen kann die vorsichtige Verwendung milder Reinigungsmittel in Verbindung mit Rasierschaum helfen:
- weichen Schwamm in lauwarmem Wasser mit basischer Seifenlauge vollsaugen lassen
- herausnehmen und etwas Rasierschaum auftragen
- vorsichtig die verschmutzten Stellen auf dem Kennzeichen bearbeiten. Besonders auf Stellen mit Lack oder Kunststoff achten und keinesfalls die Plaketten von TÜV und Bundesländern zerkratzen – Am Ende mit einem trockenen Mikrofasertuch trockenwischen
Hinweis: Auch bei hartnäckigen Verschmutzungen keinesfalls Insektenschwämme oder Drahtbürsten nutzen. Im Zweifelsfall ist auch hier eine komplette Neuanfertigung der Kennzeichen die sicherste Entscheidung.
Tipps und Tricks
Am Ende noch einige Hinweise, um die Zulassung des Kraftfahrzeugs nicht aufgrund eines unzureichenden oder unleserlichen Kfz-Kennzeichens zu gefährden:
- niemals Aufkleber anbringen
- bei abgelösten Plaketten oder Siegeln neue Kennzeichen beantragen
- keine selbst gebastelten Schilder verwenden. Dies ist auch bei einer kurzzeitigen Anbringung oder zur Montage an Anhängern nicht gestattet
Hier noch ein Überblick zum Thema Kennzeichen auf bmdv.bund.de