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Foto: Bartosz Wawryszuk

Langes Wochenende, lange Beschränkungen. Wo und wann dürfen Sie keinen LKW fahren?

Lesezeit 3 Min.

In dieser Woche feiern viele katholische Länder das Fest Mariä Himmelfahrt. Infolgedessen gelten am Vortag in einigen Regionen Europas Einschränkungen für den LKW-Verkehr.

Dieser Text wurde mit Unterstützung eines automatischen Übersetzungstools erstellt. Es kann daher zu inhaltlichen und sprachlichen Ungenauigkeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der August ist nicht nur eine Zeit für Urlaub und erhöhten Touristenverkehr, sondern auch ein Monat mit einem vollen Kalender von Verkehrsbeschränkungen für den Gütertransport. Der 15. August ist in vielen europäischen Ländern ein Feiertag (Fest Mariä Himmelfahrt). Die entsprechenden Verkehrsbeschränkungen treten bereits am Tag zuvor in Kraft:

14. August – Beginn der Beschränkungen

Bereits am Mittwoch, den 14. August, werden die ersten Einschränkungen beginnen. Die Verbote gelten unter anderem in Polen, Frankreich, Kroatien und Luxemburg.

  • Polen: von 18:00 bis 22:00 Uhr – Verbot für Fahrzeuge und Kombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 Tonnen. Mehr dazu in unserem Artikel über Polen verlängert Grenzkontrollen – Wirtschaft warnt vor Einschränkungen im Grenzverkehr.
  • Frankreich: von 22:00 bis 00:00 Uhr – Verbot für LKW und Kombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t.
  • Kroatien: von 15:00 bis 23:00 Uhr – Einschränkung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t und/oder einer Länge von über 14 m.
  • Luxemburg: von 23:30 bis 00:00 Uhr in Richtung Deutschland und von 21:30 bis 00:00 Uhr in Richtung Frankreich – Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t mit oder ohne Anhänger.

15. August – Höhepunkt der Beschränkungen

Am Donnerstag, den 15. August, gelten aufgrund der Feierlichkeiten zum Fest Mariä Himmelfahrt und anderer nationaler Feiertage in einer größeren Anzahl von Ländern Beschränkungen.

  • Polen: von 8:00 bis 22:00 Uhr.
  • Österreich: von 00:00 bis 22:00 Uhr – Beschränkungen für LKW, Sattelzugmaschinen und Kombinationen über 3,5 t.
  • Frankreich: von 00:00 bis 22:00 Uhr – für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t.
  • Kroatien: von 14:00 bis 23:00 Uhr.
  • Luxemburg: von 00:00 bis 21:45 Uhr.
  • Slowenien: von 8:00 bis 22:00 Uhr – Verbot für Fahrzeuge und Kombinationen über 7,5 t.
  • Italien: von 7:00 bis 22:00 Uhr – für LKW und Kombinationen über 7,5 t.

Für weitere Informationen über die Auswirkungen von Grenzkontrollen auf den Güterverkehr, lesen Sie unseren Artikel Deutschland wird Grenzkontrollen nicht aufgeben – Innenministerium kündigt Fortsetzung an.

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