In diesem Artikel erfahren Sie:
- Ab wann und wo die neuen Abfahrtsverbote gelten,
- welche Regeln für Lkw und Transporter über 3,5 Tonnen wichtig sind,
- wie hoch die Bußgelder bei Verstößen ausfallen,
- warum Bayern dem Tiroler Modell folgt.
Temporäre Sperren gegen den Stau-Ausweichverkehr
Ab dem 15. August 2025 gilt im Landkreis Rosenheim: Wer bei Stau die A8 an bestimmten Anschlussstellen verlässt, um über Landstraßen auszuweichen, riskiert eine Rückführung auf die Autobahn. Die Verbote greifen freitags bis sonntags sowie an Feiertagen – bei Bedarf und nach Anordnung der Verkehrspolizei.
Betroffen sind die Anschlussstellen:
- Bad Aibling (100a),
- Rosenheim-West (100b),
- Dreieck Inntal (101),
- Rosenheim (102),
- Rohrdorf (103),
- Achenmühle (104),
- Frasdorf (105),
- Bernau am Chiemsee (106) und
- Felden (107).
Ausnahme für Zielverkehr – Nachweispflicht
Anlieger und Fahrer mit konkretem Ziel in den gesperrten Orten dürfen die Straßen weiter nutzen, müssen aber bei Kontrollen Hotelbuchung, Lieferpapiere oder Wohnsitznachweis vorlegen.
Bußgelder bei Verstößen
Laut Angaben von bussgeldkatalog.de gelten folgende Sätze:
- PKW oder Motorrad: 50 Euro
- PKW mit Anhänger oder Bus: 55 Euro
- KfZ über 3,5 Tonnen: 100 Euro
Bei Behinderungen, Gefährdungen oder Unfällen erhöhen sich die Beträge entsprechend.
Hintergrund: Belastung für Gemeinden und Güterverkehr
Die A8 zählt zu den wichtigsten Transitstrecken für den Güterverkehr im Süden Deutschlands. Laut ADAC Staubilanz 2024 gehört sie zu den staureichsten Autobahnen Bayerns. Besonders in Ferienzeiten oder bei österreichischer Blockabfertigung in Kufstein stauen sich LKW kilometerweit zurück. Viele Fahrer weichen dann durch Ortschaften wie Bad Aibling, Holzkirchen oder Weyarn aus – mit Folgen für Anwohner, Straßenbelastung und Lieferketten.
Der ADAC Südbayern sieht in den Sperren eine kurzfristige Entlastung, fordert jedoch langfristige Infrastrukturmaßnahmen wie den Ausbau der A8. Wichtig sei zudem, dass Informationen über die Sperren in Navigationssysteme integriert werden, um die Fahrer frühzeitig zu leiten.
Vorbild Tirol, aber zeitlich begrenzt
Die Maßnahme orientiert sich an den Abfahrtsverboten in Tirol, die dort seit 2019 an Sommerwochenenden gelten. Ziel ist eine deutliche Reduzierung des Ausweichverkehrs, ohne den Transit dauerhaft einzuschränken.