LKW Fahrer stirbt, weil ihm niemand aus Angst vor Corona geholfen hat. Wie ist Erste Hilfe zu leisten, um Risiko einer Infektion zu minimieren?

Lesezeit 4 Min.

Schlesien, Polen. An einer roten Ampel beginnt ein LKW  plötzlich nach hinten zu rollen. Nachdem die seltsame Bewegung des Fahrzeugs von einem Zeugen bemerkt worden ist, springt ein Mann in die Kabine und hält den LKW an. Dem Fahrer wird aber aus Angst vor Coronavirus nicht geholfen. Niemand leistet Erste Hilfe. Erst nach einigen Minuten kommt die polnische Luftrettung und beginnt den Fahrer zu reanimieren. Leider zu spät. Der 37-jährige Mann stirbt wegen eines Herzinfarkts. 

Diese Tragödie, die vor einigen Tagen passierte, zeigt erbarmungslos, wie stark die Corona-Pandemie viele Menschen verunsichert. Was aber unbedingt bei jeder Gelegenheit hervorgehoben und erinnert werden muss, gilt auch jetzt: alle müssen im Maße der Zumutbarkeit und ohne erhebliche eigene Gefahr Hilfe leisten.

„Die gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe besteht auch trotz des Risikos einer Ansteckung”, sagt DRK-Bundesarzt Dr. Peter Sefrin gegenüber dem Deutschen Roten Kreuz. Überdies sollte nicht vergessen werden: Wer Erste Hilfe nicht  leistet, macht sich strafbar und muss mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. In Deutschland resultiert aus dem Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs (StGB).

Corona – wie kann ich  Erste Hilfe sicher leisten ?

Sowohl das Deutsche Rote Kreuz als auch ADAC haben neulich erneut erklärt, wie man Erste Hilfe auf eine möglichst sichere Art und Weise auch während der Corona-Pandemie leisten kann. Hier finden Sie einige Besonderheiten und Tipps für einen Notfall. 

  1. Vor allem sorgen Sie für eigene Sicherheit, besonders jetzt, weil mit der Ansteckungsgefahr ein zusätzliches Risiko besteht. Wenn möglich, sollte der Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt werden, dies liegt jedoch im Ermessen der helfenden Person.
  2. Wenn ein näherer Kontakt notwendig ist, weil die hilfebedürftige Person verletzt wurde, sind alle möglichen Hygienenmaßnahmen zu beachten. Einweg-Handschuhe müssen ein fester Bestandteil des Sortiments des Verbandskastens im Fahrzeug sein. Besonders jetzt aufgrund des Coronavirus  sollten Handschuhe angezogen und ein Mundschutz – sowohl für den Ersthelfer als auch, wenn nur möglich, für die verletzte Person – zugesichert werden.
  3. Prüfen Sie, ob die verunglückte Person bei Bewusstsein ist. Wenn ja,  kommunizieren Sie mit dem Betroffenen. Sie sollten den Notruf wählen, danach den Verletzten beruhigen und darüber informieren, dass Hilfe unterwegs ist, und so lange bleiben, bis der Rettungsdienst vor Ort ist.
  4. Ist das Unfallopfer bewusstlos, atmet aber normal, bringen Sie es in die stabile Seitenlage.
  5. Wenn das Unfallopfer bewusstlos ist und keine oder keine normale Atmung vorhanden ist, muss mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (Reanimation) begonnen werden.
  6. Bei einem Herz-Kreislaufstillstand muss Herzdruckmassage ausgeführt werden, bis professionelle Helfer den Verletzten übernehmen. Eine Atemspende (Mund-zu-Mund- bzw. Mund-zu-Nase-Beatmung) muss nicht durchgeführt werden, weil sie für Laien nicht zwingend erforderlich ist. Dies galt auch vor der Pandemie.
  7. Nach der Hilfeleistung sollten Ihre Hände gründlich und sorgfältig waschen und desinfizieren.
  8. Sie sollten den Einsatzkräften die eigenen Kontaktdaten überweisen, für den Fall, dass bei der betroffenen Person nachträglich eine infektiöse Erkrankung festgestellt wird.
  9. Falls Sie ein Risikopatient mit Symptomen sind, sollte an einem Patienten keine direkte Erste Hilfe geleistet werden. In so einem Fall sollten Sie sich auf die Organisation der Hilfe beschränken und den Notruf 112 wählen.

Fot. Pixabay

Tags