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LKW-Fahrverbote in Europa im Juli

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Im Juli gelten neben den regulären Wochenend- und Ferienfahrverboten in mehreren europäischen Regionen auch zusätzliche Feiertagsfahrverbote in drei Ländern: Tschechien, der Slowakei und Frankreich.

Feiertage werden von den Tschechen, Slowaken und Franzosen gefeiert. Hier die wichtigsten Termine im Überblick:

5. Juli – Fest der Slawenapostel Kyrill und Method

  • Tschechien: Fahrverbot von 13:00 bis 22:00 Uhr für LKW und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG).
  • Slowakei: Fahrverbot von 00:00 bis 22:00 Uhr für Fahrzeuge über 7,5 t zGG. Das slowakische Polizeipräsidium hat Ausnahmen für Lkw auf Autobahnen, Schnellstraßen, Straßen erster Klasse sowie für den internationalen Verkehr zugelassen, sofern das Ziel (z. B. Unternehmenssitz oder Entladestelle) innerhalb der Slowakei liegt. Reine Transitfahrten bleiben verboten.

6. Juli – Gedenktag an die Verbrennung von Jan Hus

  • Tschechien: Fahrverbot ebenfalls von 13:00 bis 22:00 Uhr.

13. Juli

  • Frankreich: Fahrverbot von 00:00 bis 24:00 Uhr. Dieses Verbot beginnt am frühen Morgen und überschneidet sich mit dem regulären Sonntagsfahrverbot. Es gilt für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem zGG über 7,5 Tonnen.
  • 14. Juli – Französischer Nationalfeiertag
  • Frankreich: Fahrverbot von 00:00 bis 22:00 Uhr.

Blockabfertigung an der deutsch-österreichischen Grenze

Zur Erinnerung: Die Tiroler Landesregierung hat im Juli vier Termine für Blockabfertigungen an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich festgelegt. An diesen Tagen dürfen LKW nur in Blöcken von 250–300 Fahrzeugen pro Stunde über die Grenze bei Kufstein Nord–Kiefersfelden fahren. LKW-Fahrer müssen an folgenden Tagen mit längeren Wartezeiten rechnen:

  • 7. Juli (Montag)
  • 14. Juli (Montag)
  • 21. Juli (Montag)
  • 28. Juli (Montag)
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