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LKW-Fahrverbote in Deutschland für Oktober, November und Dezember

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17.10.2019

In Deutschland gelten Fahrverbote für LKW mit einer zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhängern unabhängig vom Gewicht. Das Verbot gilt für das gesamte Straßennetz an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr . Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Festtage regional begrenzt sind.

Bis zum Jahresende sind an folgenden Feiertagen in Deutschland im Jahr 2019 auch Fahrverbote geltend:

31. Oktober – Reformationstag (nur in folgenden Bundesländern: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen),

1. November – Allerheiligen (nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland),

25. Dezember – Weihnachten,

26. Dezember – Weihnachten

 

Ausnahmen

Einige Transportarten sind von den Sonntags- und Feiertagsverboten ausgeschlossen. Dies sind die Lastwagen, die Folgendes realisieren:

– kombinierter Güterverkehr (Straße-Schiene) vom Absender zur nächsten Ladestation oder von der nächstgelegenen Entladestation zum Empfänger, jedoch nur bei einer Entfernung von höchstens 200 km;

– kombinierter Güterverkehr (Hafen-Straße) zwischen dem Lade- und Entladepunkt und einem Hafen, der nicht weiter entfernt ist  als 150 Kilometer  (Zustellung und Ausfuhr);

– Beförderung folgender Waren und die damit verbundenen Leerfahrten : frische Milch und frische Milchprodukte, frisches Fleisch und frische Fleischverarbeitungsprodukte, frischer Fisch, lebender Fisch und frische Fischverarbeitungsprodukte, verderbliches Obst und Gemüse.

Foto: Trans.INFO

 

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