In Deutschland gelten Fahrverbote für LKW mit einer zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhängern unabhängig vom Gewicht. Das Verbot gilt für das gesamte Straßennetz an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr . Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Festtage regional begrenzt sind.
Bis zum Jahresende sind an folgenden Feiertagen in Deutschland im Jahr 2019 auch Fahrverbote geltend:
31. Oktober – Reformationstag (nur in folgenden Bundesländern: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen),
1. November – Allerheiligen (nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland),
25. Dezember – Weihnachten,
26. Dezember – Weihnachten
Ausnahmen
– kombinierter Güterverkehr (Straße-Schiene) vom Absender zur nächsten Ladestation oder von der nächstgelegenen Entladestation zum Empfänger, jedoch nur bei einer Entfernung von höchstens 200 km;
– kombinierter Güterverkehr (Hafen-Straße) zwischen dem Lade- und Entladepunkt und einem Hafen, der nicht weiter entfernt ist als 150 Kilometer (Zustellung und Ausfuhr);
– Beförderung folgender Waren und die damit verbundenen Leerfahrten : frische Milch und frische Milchprodukte, frisches Fleisch und frische Fleischverarbeitungsprodukte, frischer Fisch, lebender Fisch und frische Fischverarbeitungsprodukte, verderbliches Obst und Gemüse.
Foto: Trans.INFO