Trans.INFO

LKW-Fahrverbote in Deutschland für Oktober, November und Dezember

Lesezeit 2 Min.

In Deutschland gelten Fahrverbote für LKW mit einer zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhängern unabhängig vom Gewicht. Das Verbot gilt für das gesamte Straßennetz an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr . Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Festtage regional begrenzt sind.

Bis zum Jahresende sind an folgenden Feiertagen in Deutschland im Jahr 2019 auch Fahrverbote geltend:

31. Oktober – Reformationstag (nur in folgenden Bundesländern: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen),

1. November – Allerheiligen (nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland),

25. Dezember – Weihnachten,

26. Dezember – Weihnachten

 

Ausnahmen

Einige Transportarten sind von den Sonntags- und Feiertagsverboten ausgeschlossen. Dies sind die Lastwagen, die Folgendes realisieren:

– kombinierter Güterverkehr (Straße-Schiene) vom Absender zur nächsten Ladestation oder von der nächstgelegenen Entladestation zum Empfänger, jedoch nur bei einer Entfernung von höchstens 200 km;

– kombinierter Güterverkehr (Hafen-Straße) zwischen dem Lade- und Entladepunkt und einem Hafen, der nicht weiter entfernt ist  als 150 Kilometer  (Zustellung und Ausfuhr);

– Beförderung folgender Waren und die damit verbundenen Leerfahrten : frische Milch und frische Milchprodukte, frisches Fleisch und frische Fleischverarbeitungsprodukte, frischer Fisch, lebender Fisch und frische Fischverarbeitungsprodukte, verderbliches Obst und Gemüse.

Foto: Trans.INFO

 

Tags: