Lkw-Kartell: Große Firmen sehr aktiv, Mittelstand verpasst Chancen

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Im Juli 2021 sind fünf Jahre seit den Feststellungen der EU-Kommission zum Lkw-Kartell vergangen. Seither haben sich mehrere 10.000 Unternehmen in Europa großen Sammelklagen gegen die Lkw-Hersteller angeschlossen. Insbesondere größere Firmen sind aktiv geworden und fordern hohe Schadensersatzsummen für kartellbedingte Preisaufschläge von MAN, Daimler, Scania, Iveco, DAF und Volvo/Renault. Andererseits sind viele mittlere und kleinere Firmen deutlich weniger aktiv. Ihnen droht im Juli die endgültige Verjährung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz.

Der Fall ist besonders interessant: Denn nach den Feststellungen der EU-Kommission hatten die großen europäischen Lkw-Hersteller in den Jahren 1997 bis 2011 kartellrechtswidrige Absprachen getroffen. Es wurden nicht nur Rekordbußgelder von rund 3.8 Mrd. Euro gegen die Hersteller durch die EU verhängt, die EU hatte in den letzten Jahren die Rechte der Kläger in solchen Fällen gestärkt. So ist die Klageflut an Europäischen Gerichten nicht verwunderlich. Allein in Deutschland dürfte die Zahl der Klagenden Unternehmen um die 10.000 liegen.

Nun liegen die ersten Urteile aus den Mitgliedsstaaten vor. Diese Urteile sind aus Klägersicht mit überwiegender Mehrheit positiv. Trotz der positiven Aussichten und der bereits umfangreichen Klageaktivität, sind jedoch bisher weniger als 50% der betroffenen Lkw-Käufer aktiv geworden. Insbesondere der breite Mittelstand nutzt sein Recht auf Schadensersatz deutlich weniger häufig als große Unternehmen. Die Stiftung unilegion Truck Claims ist ebenfalls mit einer Sammelklage aktiv und hat in ihrem Case-Report zum Lkw-Kartell in einer Marktstudie mit rund 3.500 Interviews betroffener Unternehmen die Hintergründe analysiert.

Eine Million Lkw bereits vor Gericht, dennoch 50-60% des Mittelstands nicht aktiv

Die EU-Kommission hat mit ihrer Feststellung in 2016 und 2017 den Weg für Schadensersatzklagen gegen die großen Lkw-Hersteller frei gemacht. Aktuell klagen in der EU bis zu 30.000 Unternehmen für ihre knapp 1 Mio. Lkw auf Schadensersatz gegen die Lkw-Hersteller. Damit sind jedoch vier Monate vor Eintritt der Verjährung in vielen EUMitgliedstaaten ca. 50-60% der Unternehmen noch nicht aktiv geworden. Bedenkt man, dass die großen Hersteller im Kartellzeitraum schätzungsweise über 3 Mio. Lkw abgesetzt haben, bleiben also immer noch eine große Menge Lkw außen vor.

Bereits Vielzahl positiver Urteile und Unterstützung der EU

Gleichzeitig ist der Reifegrad der ersten Prozesswelle in vielen EU-Mitgliedstaaten fortgeschritten, so dass eine Vielzahl von Urteilen vorliegt – in den allermeisten Fällen mit positivem Ergebnis für die Kläger. Soweit bereits Schadensersatzbeträge ausgeurteilt wurden, lagen diese oft in einer Größenordnung von bis zu 10.000 Euro pro Lkw (zzgl. Zinsen). So kommen wir im Frühjahr 2021 in eine besondere Phase des bislang größten kartellrechtlichen Verfahrenskomplexes der EU-Geschichte:

• Es ist das erste Mal, dass eine so große Zahl an geschädigten Unternehmen Schadensersatz wegen eines Kartellverstoßes einklagt. Die verlangten Schadenssummen sind erheblich und belaufen sich insgesamt auf mehrere Milliarden Euro.

• Die rechtlichen Voraussetzungen der Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche sind in den letzten Jahren – auch auf Betreiben der EUKommission – deutlich verbessert worden. Dazu hat sich in vielen EU-Mitgliedstaaten eine weitgehend klägerfreundliche Entscheidungspraxis herausgebildet.

• Parallel bietet eine Reihe von professionellen Klägerorganisationen finanzierte Sammelklagen an, die für die Geschädigten in den meisten Fällen eine Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche ohne Kostenrisiko und Aufwand ermöglichen. • Dennoch ist die Mehrheit der Geschädigten bislang nicht aktiv geworden. Vor allem mangelt es an Informationen.

Höhe des Schadensersatzes

Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom Einzelfall und dem Ergebnis einer wettbewerbsökonomischen Begutachtung ab. Typischerweise betragen kartellbedingte Preisaufschläge bei langlaufenden und flächendeckend betriebenen Kartellen ca. 10-20% des gezahlten Kaufpreises (bzw. der Leasingraten). Es ist daher möglich, dass pro Lkw mehr als 10.000 Euro Schadensersatz zu leisten sind. Hinzu kommen erhebliche Zinsen, die sich ihrerseits je nach Erwerbsdatum noch einmal auf bis zu 100% und mehr des eigentlichen Schadensbetrags belaufen können. Selbst kleine Unternehmen mit nur fünf erworbenen Lkw kommen so schnell auf Schadensersatzsummen von 50.000 bis 100.000 Euro (inkl. Zinsen).

Geringere Aktivität im Mittelstand durch Informationsmangel

Die unilegion Truck Claims Stiftung hat den Stand der Klagen in der EU analysiert und in einer Marktstudie knapp 3.500 Transport- und Industrieunternehmen aus den vier EUStaaten Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien zum Lkw-Kartell befragt, um ein Stimmungsbild zu erstellen. Die Ergebnisse sind eindeutig:

• Große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sind in der Regel gut informiert und gehen entweder eigenständig oder in Sammelklagen bereits gegen das Lkw-Kartell vor.

• Anders ist es bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Hier sind die Unternehmen vor allem dann aktiv geworden, wenn sie z.B. durch die Fachpresse oder Verbandsarbeit entsprechend über die Möglichkeiten der Teilnahme an Sammelklagen aufgeklärt wurden. Die überwiegende Mehrheit des Mittelstands, der keine Nähe zu Verbänden hat und die Fachpresse nicht aktiv verfolgt, ist bislang außen vor geblieben.

Noch vier Monate bis Verjährungseintritt

Es bleibt daher die Aufgabe des europäischen Rechtsstandorts, der Fachpresse, Verbände und Interessengemeinschaften, den Mittelstand weiter über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, insbesondere zu finanzierten Klageinstrumenten.

Für das Lkw-Kartell verbleiben hierzu noch vier Monate, da in vielen EU-Mitgliedstaaten im Juli 2021 ein Eintritt der Verjährung aller Ansprüche droht.

Sammelklage der Stiftung unilegion Truck Claims weiterhin offen Die Stiftung unilegion Truck Claims bietet eine auf den Mittelstand spezialisierte Sammelklage an. Die Klage wird in den Niederlanden geführt, die als einer der attraktivsten Kartellgerichtsstandorte in der EU und als besonders klägerfreundlich gelten. Die rechtliche Vertretung haben die Kartellspezialisten der renommierten Spezialkanzlei bureau Brandeis übernommen, die bereits mehrere 10.000 Lkw vertreten. Um möglichst vielen Unternehmen die Chance zu bieten, ihr Recht auf Schadensersatz wahrzunehmen, ermöglicht die Stiftung auch noch kurz vor der Verjährung interessierten Unternehmen die Teilnahme.

Weitere Informationen zur Sammelklage der Stiftung unilegion Truck Claims erhalten Sie hier.

Der Case-Report zum Lkw-Kartell ist hier im Download verfügbar.


Über die Stiftung unilegion Truck Claims

Die unilegion Truck Claims Stiftung ist eine niederländische Non-Profit Organisation mit Sitz in Amsterdam. Die Stiftung wurde gegründet, um Schadensersatzansprüche (“Claims”) von LkwKäufern als Folge des Lkw-Kartells gerichtlich oder außergerichtlich zu erwirken. unilegion steht dabei für ‚United Legal Action‘. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, in enger Abstimmung mit europäischen Wirtschafts- und Industrieverbänden zusammenzuarbeiten, um eine möglichst breite Allianz zu bilden. Alle Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche werden durch die Stiftung getragen. Geschädigte Unternehmen können daher der Sammelklage vollständig ohne Kostenrisiko beitreten. Nur im Erfolgsfall erhält die Stiftung, die von europäischen Kapitalgebern finanziert wird, eine Finanzierungsgebühr. Als gemeinnützige Organisation erwirtschaftet die Stiftung keine Gewinne.

Foto: unilegion Truck Claims

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