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Ausweitung der LKW-Maut: BALM veröffentlicht Handreichung zur Handwerkerausnahme

Ab 1. Juli 2024 werden auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen Maut abgabepflichtig. Komplizierter wird es für Handwerker, hier gilt die Handwerkerausnahme. Für wen diese gelten und bei welchen Fahrten diese greifen und bei welchen nicht ? Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat hierzu eine Handreichung veröffentlicht.

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Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden. Betroffen sind auch Nutzfahrzeuge wie Transporter von Handwerksbetrieben, die auch für ausländische Betreibe gelten. Allerdings sind diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat einen Leitfaden für kommunale Fahrzeuge veröffentlicht wer unter die Handwerkerausnahme fällt.

Liste der Handwerkerberufe

Auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität findet man eine Liste aller Handwerkerberufe, die von der Mautpflicht in Deutschland befreit sind bzw. der Handwerkerausnahme unterliegen (Stand Mai 2024)

Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden und um den rund 11.000 Kommunen in Deutschland eine Hilfestellung zu geben, beantwortet das BALM vorab die wichtigsten Fragen und hat eine Handreichung mit Beispielen veröffentlicht.

FAQs zur Mautbefreiung für kommunale Fahrzeuge

Auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität findet man häufig gestellte Fragen – Befreiung von der Mautpflicht für kommunale Fahrzeuge in Deutschland (Stand Juni 2024)

Bei welchen Fahrten greift die Handwerkerausnahme nicht ?

Die Ausnahmeregelung gilt nicht für die gewerbliche Beförderung für Dritte und für Fahrten, die die Lieferung von industriell hergestellten Waren beinhalten. Bei gemischten Fahrten mit unterschiedlichen Zwecken kommt es darauf an, welcher Zweck überwiegt. Dient die Fahrt überwiegend dazu, handwerkliche Dienstleistungen durchzuführen oder handwerklich hergestellte Güter auszuliefern, ist sie mautfrei.

Mautpflichtig sind außerdem Werkstatt-, Überführungs- oder Privatfahrten. Bei Kontrollen durch das BALM müssen die Fahrzeuginsassen belegen können, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die LKW-Maut-Befreiung erfüllt. Zum Beispiel durch eine Handwerks-/Gewerbekarte, die Kopie der Gewerbeanmeldung, Lieferscheine oder Kundenaufträge.

Daher empfiehlt der Mautbetreiber Toll Collect den Betreiben vorab ihre Fahrzeuge registrieren zu lassen, die unter die LKW-Maut-Ausnahme fallen. Toll Collect erklärt, dass diese Informationen genutzt werden können, um Straßenkontrollen durch das BALM und mögliche behördliche Verfahren zu minimieren und empfiehlt nicht zum letzten Moment damit zu warten.

Toll Collect Registrierung

Auf der Webseite von Toll Collect können Handwerker vorab ihre Firma und die Fahrzeuge registrieren.

Das BALM wird die Einhaltung der neuen Mautregelungen überprüfen und bei Nichtentrichtung der Maut für mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm wird diese ab dem 1. Juli 2024 als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

 

 

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