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Foto: Bartosz Wawryszuk

Neue LKW-Mautpflichtgrenze: Die neue Regelung scheint noch nicht überall angekommen zu sein

Zum 1. Juli 2024 wird die LKW-Mautpflichtgrenze abgesenkt, sodass auch Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mit einigen Ausnahmen von der LKW-Maut erfasst sind. Doch die Nachfrage nach OBUs für diese Fahrzeuge hält sich bisher in Grenzen.

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Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) schreibt vor, dass ab dem 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr genutzt werden, mautpflichtig sind. Handwerksbetriebe können ihre Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen von der Mautpflicht befreien lassen. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, hängt von der jeweiligen Fahrt und den transportierten Gütern ab.

Schätzungen der Bundesregierung zufolge wird die neue Mautpflicht 300 000 Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen betreffen, wovon etwa 100 000 Fahrzeuge unter die situative Handwerkerausnahme fallen werden.

Zwar können konkrete Zahlen zur Registrierung von Fahrzeugen in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von den Behörden nicht zur Verfügung gestellt werden, doch die Nachfrage nach OBUs für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm ist bisher nur gering.

Die neue Regelung scheint noch nicht überall angekommen zu sein. Deshalb appellieren wir: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, kommentiert Antje Schätzel, Pressesprecherin des Mautbetreibers Toll Collect, die geringe Nachfrage.

Häufig wird angenommen, dass lediglich Transportunternehmen von der Mautpflicht betroffen sind. Die Mautpflicht gilt ab 1.7.2024 jedoch für alle Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t tzGm, sofern diese nicht mautbefreit sind, weist dagegen Susanne Zolke, Pressesprecherin des Bundesamtes für Logistik und Mobilität auf eine weitere mögliche Ursache hin.

Warten bis zum letzten Moment?

Um sicherzustellen, dass eine OBU (On-Board Unit) vor dem 1. Juli 2024 bereitgestellt wird, sollten Fahrzeughalter so schnell wie möglich aktiv werden. Die Geräte werden von Toll Collect, den Anbietern des European Electronic Toll Service (EETS) sowie deren Vertriebspartnern bereitgestellt. Laut Toll Collect sind genügend Geräte verfügbar.

Toll Collect stellt für alle Fahrzeuge OBUs zur Verfügung. Es sind ausreichend Windshield- und DIN-Schacht-OBUs vorhanden, betont Schätzel.

Wer den OBU-Einbau zum 1. Juli verschläft, wird die Maut vor Fahrtantritt manuell über die Toll-Collect-Website oder die Toll-Collect-App entrichten müssen. Im Vergleich zur automatischen Erhebung mit einer OBU ist dies vor allem bei einer hohen Anzahl an Fahrten sehr aufwändig.

Wer die Maut über Toll Collect bezahlen möchte, sollte so schnell wie möglich einen Termin für den OBU-Einbau mit einer Toll Collect-Partnerwerkstatt vereinbaren. Wenn der OBU-Einbau erst nach dem 1. Juli 2024 erfolgt, kann die Maut bis dahin über die Toll Collect-Website oder über die Toll Collect-App abgerechnet werden. Das ist jedoch deutlich aufwändiger und erfordert, dass die Route jeder mautpflichtigen Fahrt im Voraus genau angegeben wird, erklärt die Pressesprecherin von Toll Collect.

Keine Ausnahmen bei Kontrollen

Ab dem 1. Juli wird BALM auch die erstmals mautpflichtigen Fahrzeuge über 3,5 t und unter 7,5 t tzGm kontrollieren, um die Einhaltung der neuen Mautregelungen zu überprüfen.

Die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t tzGm ist umfangreich kommuniziert worden, sodass sich Mautpflichtige mit großem Vorlauf darauf vorbereiten konnten, betont Zollke.

Flächendeckende und umfassende Kontrollen sollen das Umgehen des Systems unmöglich machen.

Jedes Fahrzeug kann auf Mautpflichtverstöße kontrolliert werden. Dafür stehen dem BALM verschiedene Kontrollarten, wie Mautkontrollbrücken auf Autobahnen, Mautkontrollsäulen auf Bundesstraßen, Mautkontrollfahrzeuge sowie Betriebskontrollen zur Verfügung, sodass flächendeckende Kontrollen gewährleistet sind.Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t tzGm ergeben sich hinsichtlich der Kontrollarten keine Besonderheiten, betont die Pressesprecherin des BALM.

Welche Strafen drohen?

Die Nichtentrichtung der Maut für mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm wird ab dem 1. Juli 2024 als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Mautpflichtverstöße mit ab dem 1.7.2024 neu mautpflichtig werdenden Fahrzeugen (mehr als 3,5-7,5 t tzGm) werden mit einem Bußgeld geahndet. Insoweit ergeben sich für diese Fahrzeuge keine Besonderheiten, so Zollke.

Zudem müssen die versäumten Gebühren nachgezahlt werden.

Wird die Maut vorsätzlich nicht entrichtet, werden beispielsweise grundsätzlich Geldbußen von 240 Euro (Fahrpersonal) und 480 Euro (Unternehmende) festgesetzt. Daneben wird die nicht gezahlte Maut nacherhoben, betont Zollke.

Einzelheiten können dem Bußgeldkatalog entnommen werden.

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