Am 1. Dezember ist die Reform der LKW-Maut in Kraft getreten, die die Höhe der Maut an den CO2-Ausstoß koppelt. Das neue Gesetz resultiert aus der Notwendigkeit der Umsetzung der geänderten Eurovignetten-Richtlinie, die im März 2022 in Kraft getreten ist und eine CO2-Differenzierung der LKW-Maut für schwere Nutzfahrzeuge vorsieht.
Allerdings fällt die Klimakomponente in Höhe von 200 Euro pro Tonne in Deutschland sehr hoch aus, denn der Richtwert der EU sieht nur 100 Euro pro Tonne vor. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bezifferte 2023, dass die LKW-Maut die Wirtschaft mit jährlich 7,6 Milliarden Euro belasten wird. Zudem soll die LKW-Mautpflichtgrenze zum 1. Juli 2024 abgesenkt werden, sodass Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse mit wenigen Ausnahmen von der LKW-Maut erfasst werden.
Die Erhöhung kommt aber vor allem deshalb zur Unzeit, da sich die Wirtschaft in einem Formtief befindet.In einem zum Ende des ersten Quartals veröffentlichten Frühjahrsgutachten korrigierten die Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Prognose für das laufende Jahr abermals nach unten und erwarten in Deutschland nun nur noch einen Zuwachs der Wirtschaftsleistung um 0,1 Prozent. Im Herbstgutachten wurden noch 1,3 Prozent prognostiziert. Insgesamt wird die Wirtschaftsleistung infolge der verzögerten Erholung um über 30 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Verantwortlich für die rückläufige Tendenz sind sowohl konjunkturelle als auch strukturelle Faktoren.
Nicht ohne Bedeutung ist die Tatsache, dass zum Anfang des Jahres 2024 der CO2-Preis für Kraftstoffe im Emissionshandel von 30 auf 45 Euro pro Tonne gestiegen ist, so dass Unternehmen aus der Transportbranche doppelt belastet werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr rechnet durch die CO2-Differenzierung im Bereich der LKW ab 7,5 Tonnen mit Mehreinnahmen von 26,6 Milliarden Euro von 2024 bis 2027 und mit Mehreinnahmen von 3,9 Milliarden Euro von 2024 bis 2027 im Zuge der Ausweitung auf Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse.
Kompensationsmaßnahmen für die höhere LKW-Maut sind seitens der Bundesregierung nicht geplant. Dies wurde nun auch offiziell bestätigt.
“Der Aufwand zur Errichtung eines interimsweise geltenden Erstattungssystems für den kurzen Zeitraum, in dem der nationale Emissionshandel und die CO2-abhängige LKW-Maut gleichzeitig gelten, stelle sich als unverhältnismäßig hoch dar”, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (20/10905) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10592). Eine Kompensationslösung werde deshalb nicht weiterverfolgt, heißt es abschließend.