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Ruhe-und Lenkzeiten bei 2-Fahrerbetrieb: Was ist zu beachten?

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Zwei LKW-Fahrer aus Spanien haben eine hohe Geldstrafe für einen Verstoß gegen die Vorschriften über Lenk-und Ruhezeiten bekommen.

An der Ausfahrt der  A9 in der Nähe der Stadt Berg hat die Polizei einen LKW aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten. Während der Kontrolle stellte sich aber auch heraus, dass die Trucker die Vorschriften über Lenk-und Ruhezeiten nicht eingehalten haben – berichtet der “Nordbayerischer Kurier”. Statt der vorgeschriebenen 45-stündigen Ruhepause hat einer der LKW-Fahrer  nur eine 12-stündige Pause gemacht. Beide Spanier wurden je mit einem Bußgeld  in Höhe von  1.500 Euro bestraft. Auch wurde gegen das Transportunternehmen Verfahren eingeleitet. Laut dem “Nordbayerischen Kurier” wird der Arbeitgeber noch tiefer in die Tasche greifen müssen als die Kraftfahrer.

Auf eine Anfrage von Trans.INFO hat uns die dortige Polizeibehörde Folgendes mitgeteilt:

Die Tätigkeit von Berufskraftfahrer, insbesondere die sog. Lenk- und Ruhezeiten, sind innerhalb der EU einheitlich geregelt. Die Bußgeldhöhe ist je nach Staat unterschiedlich. Die Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr sind nachweispflichtig, der Nachweispflicht wird durch elektronische Aufzeichnungsgeräte nachgekommen. Eine der relevanten Vorschriften betrifft die sogenannte Wochenruhezeit, die nach spätestens sechs Tagen mit Fahrtätigkeit im stehenden Fahrzeug (bzw. Außerhalb des Fahrzeugs) eingebracht werden muss.Diese beträgt grundsätzlich 45 Stunden, welche ununterbrochen eingebracht werden müssen,  erklärt Hauptkommisar Marcus Parczanny.

Auch betont er, dass  bei einem sogenannten. 2-Fahrerbetrieb auch nicht dergestalt eingebracht werden, wenn 1 Fahrer das Fahrzeug fährt und der 2. Kraftfahrer derweilen schläft.

Im Falle einer Verkürzung der Wochenruhezeit auf 24 h muß diese innerhalb der nächsten zwei Wochen durch eine entsprechend verlängerte Wochenruhezeit ausgeglichen werden. Wenn das Fahrzeug bewegt wird bzw. die Verkürzung nicht ausgeglichen wurde, sieht der Bußgeldkatalog für den Fahrer für eine Verkürzung der Wochenruhezeit um mehr als 9 h pro verkürzte Stunde 30 Euro vor.Für den Unternehmer (oder Beauftragten) ist der Bußgeldsatz deutlich höher, erläutert Parczanny.

Die Kraftfahrer aus Spanien wurden daher für die Verkürzung der Ruhepause mit einer Geldstrafe von 990 Euro bestraft. Zudem wurde festgestellt, dass die Lenk-und Ruhezeiten nicht korrekt, was den Betrag der Strafe  auf 1.500 Euro erhöhte.

Foto: Polizei Bayern

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