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Schweiz will Gesetzesgrundlage für das digitale Gesamtlogistiksystem Cargo sous terrain schaffen

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Basierend auf partei- und branchenübergreifend positiven Rückmeldungen hat der Schweizer Bundesrat am 29. Januar 2020 beschlossen das digitale Gesamtlogistiksystem Cargo sous terrain zu unterstützen und eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen. Das Gesetz ist die Voraussetzung für die Realisierung des Projekts, ebnet den Weg für das Plangenehmigungsverfahren, für Bau und Betrieb der Anlagen.

Der Bundesrat unterstützt auch das Ziel von CST, das Projekt als privat finanzierte Innovation in mehrheitlich Schweizer Hand voranzutreiben. Die CST AG begrüsst den Entscheid des
Bundesrates, eine entsprechende Botschaft ans Parlament auszuarbeiten.CST hofft nun, dass das neue Parlament bald die Beratungen über das Gesetz zum unterirdischen Gütertransport aufnehmen kann. Mit Inkraftsetzung des Gesetzes würden die vertraglich zugesicherten 100 Millionen CHF für die Baubewilligungsphase der ersten Teilstrecke von Härkingen-Niederbipp nach Zürich fliessen. Ab diesem Zeitpunkt  wäre die CST mit 57 Prozent der Aktienanteile überwiegend in Schweizer Hand. Unter Berücksichtigung der Fristen für die Gesetzgebung und den partizipativen Sachplanprozess mit den Kantonen ist die Eröffnung des privat finanzierten Gesamtlogistiksystems für 2031 geplant.

Schätzungen des Bundes wird die auf der Strasse und Schiene transportierte Gütermenge bis 2040 um 37 Prozent höher sein als im Jahr 2010 – eine enorme Belastung für das Logistiksystem. Eine Lösung wäre das Gütertransportsystem Cargo sous terrain, welches dank einer besseren Vernetzung der City Logistik die Städte um bis zu 30 Prozent des Lieferverkehrs und um 50 Prozent der Lärmemissionen entlasten könnte. Eine Machbarkeitsstudie von 2014/15 hat gezeigt, dass das System CST sowohl in technischer wie in wirtschaftlicher Hinsicht durchaus realisierbar ist. In dreispurigen Tunnels würden Transportfahrzeuge auf Rädern mit konstanter Geschwindigkeit von 30 km/h verkehren. An den Zugangspunkten (Hubs) können Güter auf Paletten und Behälter vollautomatisch ins System eingespeist oder diesem entnommen werden. In den städtischen Zentren verteilt CST die Güter an ihren Bestimmungsort mit gebündelten Fahrten in umweltfreundlichen, leisen Fahrzeugen.

Die Inbetriebnahme der ersten Teilstrecke Härkingen-Niederbipp bis Zürich ist im Jahr 2030 vorgesehen. Danach soll CST stufenweise zu einem gesamtschweizerischen Netz ausgebaut werden, in dem sich Güter an jedem beliebigen Punkt einspeisen und an jeden beliebigen Ort, von Genf bis St. Gallen und von Basel bis Luzern, transportieren lassen. Nach dem Nachweis der Machbarkeit steht in den kommenden Monaten für CST im Fokus, den Businessplan investorengerecht zu entwickeln und mit Investorengesprächen zu beginnen. Der Verein wird zudem erste Schritte hin zu einer Konstituierung der späteren Trägerund Betreibergesellschaft unternehmen.

Foto: CST

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