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Quelle: AdobeStock / Michael Eichhammer

Bundesweite Schwerpunktkontrollen des BAG im Mai

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Mai weitere Schwerpunktkontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotage-bestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhe-zeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.

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16.06.2022

Am 2. und 23. Mai 2022 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an 27 bzw. 34 Kontrollstellen zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durch. Ferner wurden insbesondere die Einhaltung der Kabotagebestimmungen kontrolliert und es fanden technische Unterwegskontrollen statt. An den Kontrollen beteiligten sich 113 bzw. 102 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes.

Am 2. Mai haben darüber hinaus gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit der französischen Partnerbehörde DREAL im grenznahen Raum stattgefunden und sollen nach Aufhebung zahlreicher Corona-Maßnahmen wieder intensiviert werden.

Am 17. und 18. Mai 2022 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an jeweils 27 Kontrollstellen hinsichtlich der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. Ein weiterer Fokus lag auf der Durchführung der Technischen Unterwegskontrollen. An den Kontrollen beteiligten sich 147 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes.

Die Kontrollortauswahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, der Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Hinweisen aus dem Kontrolldienst. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich um keine repräsentativen Ergebnisse handelt, die sichere Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen.

Relevante Kontrollergebnisse

Im Rahmen der Kontrollaktion am 2. Mai wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 386 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 357 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 190 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Es wurden 43 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt und sechs Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den 18 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden drei Verstöße festgestellt.

Am 17. und 18. Mai wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 861 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 844 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 81 Fahrzeuge auf die Einhaltung der wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und vier Fahrzeuge wurden von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 30 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden vier Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und keine TUK-Verstöße festgestellt.

In der bundesweiten Kontrollaktion vom 23. Mai wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 235 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 222 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 101 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Es wurden 34 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt und drei Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den fünf auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden keine TUK-Verstöße festgestellt.

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete bei der Durchführung der Schwerpunktkontrollen im Mai 2022 insgesamt ca. 100.146 EUR vereinnahmt. Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nachgelagerten Betriebskontrollen mit ein-fließen. Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und Tech-nischen Unterwegskontrollen wird auch im Jahr 2022 fortgesetzt.

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