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Digitaler Beifahrer bei GST: Testbetrieb bis Juni 2027 verlängert

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Der bundesweite Probebetrieb für digitale Beifahrer bei Großraum- und Schwertransporten wird in Deutschland fortgesetzt. Nach Angaben des europäischen Branchenverbands ESTA läuft die Testphase nun bis Ende Juni 2027 weiter.

Wie die European Association for abnormal road transport and mobile cranes (ESTA) Ende Dezember 2025 mitteilte, haben sich die deutschen Landesbehörden darauf verständigt, die laufende Testphase für elektronische Beifahrer bundesweit zu verlängern. Der ursprünglich bis 31. Dezember 2025 befristete Probebetrieb soll nun bis Ende Juni 2027 fortgeführt werden.

Eine offizielle, zentrale Bekanntmachung auf Bundesebene liegt bislang nicht vor. Nach Einschätzung von ESTA ist die Verlängerung jedoch das Ergebnis abgestimmter Entscheidungen der Länder, nachdem sich die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung verzögert hat.

Hintergrund: Verzögerungen bei Bundesregelung

Die Testphase für digitale Beifahrer war im Sommer 2024 gestartet. Ziel war es, den Einsatz elektronischer Assistenzsysteme bei genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwertransporten (GST) zu erproben, bevor eine dauerhafte nationale Regelung eingeführt wird.

Nach ESTA-Angaben kam es jedoch zu Verzögerungen bei der Entwicklung eines bundesweit einheitlichen Systems durch das Bundesverkehrsministerium. In der Folge hätten sich die Länder darauf verständigt, den als überwiegend erfolgreich bewerteten Probebetrieb zunächst fortzuführen. Die Umsetzung erfolgt weiterhin über inhaltlich identische Landeserlasse, die jeweils von den zuständigen Landesbehörden erlassen werden.

Beispiel Hamburg: Verlängerung offiziell bestätigt

Ein konkretes Beispiel liefert die Freie und Hansestadt Hamburg. Dort bestätigte die Behörde für Inneres und Sport mit Veröffentlichung vom 7. Januar 2026, dass der Probebetrieb digitaler Beifahrer bis zum 30. Juni 2027 verlängert wird. Der Erprobungszeitraum endet demnach vorzeitig, sobald eine dauerhafte bundesweite Regelung in Kraft tritt. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass mit einer solchen Regelung frühestens Anfang 2027 zu rechnen sei.

Hamburg verweist explizit darauf, dass die Verlängerung im Einklang mit dem bundesweiten Pilotbetrieb erfolgt, die rechtliche Grundlage jedoch weiterhin auf Landesebene liegt. Damit bleibt es dabei, dass jedes Bundesland eigene verkehrsrechtliche Regelungen erlässt, auch wenn diese inhaltlich aufeinander abgestimmt sind.

Was leisten digitale Beifahrer?

Digitale Beifahrer ersetzen den bislang vorgeschriebenen menschlichen Begleiter im Fahrzeug oder Begleitfahrzeug. Die Systeme unterstützen Fahrer, indem sie:

  • die im Genehmigungsbescheid festgelegte Route anzeigen,
  • Auflagen und Fahranweisungen in Echtzeit wiedergeben,
  • GPS-basiert visuelle und akustische Hinweise liefern,
  • Informationen zu Beschränkungen, Haltepunkten und Rastmöglichkeiten bereitstellen.

Zu den derzeit eingesetzten Lösungen zählen unter anderem der Efficient Road Navigation Assistant (ERNA) sowie IntelliDrive. Beide Systeme sind mehrsprachig verfügbar und werden von ESTA-Mitgliedsunternehmen entwickelt.

ESTA warnt vor Flickenteppich in Europa

ESTA unterstützt den Einsatz digitaler Beifahrer seit Jahren. Verbandsdirektor Ton Klijn erklärte, Deutschland könne mit der Verlängerung des Probebetriebs „einen wichtigen Impuls für einen abgestimmten europäischen Ansatz“ setzen. Zugleich warnte er vor der Gefahr fragmentierter Lösungen: Unterschiedliche, nicht kompatible Systeme in einzelnen Ländern könnten die Effizienz und Sicherheit im Schwerlastverkehr langfristig beeinträchtigen.

Aus Sicht der Transportwirtschaft bleibt die Verlängerung der Testphase zunächst ein pragmatischer Zwischenschritt. Solange eine bundesweit verbindliche Regelung fehlt, müssen Unternehmen jedoch weiterhin genau prüfen, welche Vorgaben im jeweiligen Bundesland gelten, in dem der Transport durchgeführt wird.

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