Auf der A2 in Gütersloh bei Bielefeld stoppten Polizeibeamte am vergangenen Freitag einen Lastwagen mit einem Sattelauflieger mit bulgarischen Kennzeichen zur Kontrolle. Das Gespann war in Richtung Hannover unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Grieche, der das Fahrzeug lenkte, zwei Fahrerkarten benutzte. Den Polizisten fiel auf, dass im Kontrollgerät der Sattelzugmaschine die Daten von zwei verschiedenen Fahrern gespeichert waren.
Die Fahrerwechsel wurden immer dann vollzogen, sobald eine Person die zulässigen Lenkzeiten erfüllt hatte. Im Rahmen der Kontrolle konnte jedoch kein zweiter Fahrzeugführer angetroffen werden”, heißt es in einer Mitteilung der Polizei Nordrhein-Westfalen.
Bei einer Nachschau im Führerhaus der Sattelzugmaschine wurde anschließend die zweite Fahrerkarte entdeckt. Die Lenkzeiten des vermeintlich zweiten Fahrzeugführers konnten nun dem griechischen Fahrzeugführer zugeordnet werden.
Im Rahmen der Kontrolle konnten weitere Verstöße des bulgarischen Unternehmers im Bereich der Sozialvorschriften festgestellt werden. Die Bußgeldandrohung für den griechischen Fahrer beträgt rund 18.000 Euro, für das bulgarische Unternehmen rund 200.000 Euro”, heißt es abschließend.
Der Fall dieses Transportunternehmers sollte als Warnung für Transportunternehmer dienen, die sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten. Wie die Praxis zeigt, kann die Missachtung und Verletzung dieser Vorschriften für ein Unternehmen sehr kostspielig sein.
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