Stellt das „Antitransitpaket“ der Tiroler Landesregierung eine Europarechtsverletzung dar?

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Die Tiroler Landesregierung plant zum 1. Oktober 2019 eine einschneidende Verschärfung des Sektoralen LKW-Fahrverbots auf der wichtigsten Transitroute durch Österreich im Nord-Süd-Verkehr. Das vor vier Jahren eingeführte und von Brüssel erst nach maßgeblicher Korrektur genehmigte Fahrverbot für angeblich „bahnaffine Güter“ auf der Inntalautobahn soll dramatisch verschärft werden. Die EU-Kommissarinnen für Verkehr, Frau Bulc, sowie für den Binnenmarkt, Frau Bienkowska, hatten dem Arbeitskreis Alpentransit schon in einem gemeinsamen Schreiben Mitte Januar zugesagt, die bereits Ende November bei der Kommission hinterlegten Bedenken bei einer Prüfung des verschärften Sektoralen Fahrverbots auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht gebührend zu berücksichtigen.

Konkret soll der Katalog der „Verbotsgüter“ drastisch von derzeit acht auf 13 Gütergruppen (z.B. um Papier, Zement, Getreide und flüssige Mineralölerzeugnisse) erweitert werden. Außerdem sollen künftig auch alle Euro VI-Lkw, also LKW mit den derzeit modernsten und schadstoffärmsten Motoren, unter das Sektorale Fahrverbot fallen! Letzteres steht in eklatantem Widerspruch zur 2015 von der Europäischen Kommission postulierten Bedingung für das Sektorale Fahrverbot, Euro VI-LKW dauerhaft auszunehmen.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main sieht in diesem Verordnungsentwurf erneut eine Verletzung von EU-Recht. So führe das modifizierte Sektorale Fahrverbot zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Warenverkehrs zwischen EU-Mitgliedsstaaten und wirke wie eine nach EU-Recht unzulässige mengenmäßige Beschränkung. Es treffe insbesondere den Transitverkehr, vornehmlich von Fernverkehrs-Lkw aus Deutschland und Italien. Dies zeige sich nicht nur angesichts der vorgesehenen Ausnahmen für eine Tiroler „Kernzone“ und eine „erweiterte Zone“ in diesem Verordnungsentwurf, sondern auch beim Blick auf die im „Antitransitpaket“ ebenfalls enthaltene „Euroklassenfahrverbote-Verordnung“: Nach dieser für alle Gütertransporte auf der Inntalautobahn geltenden Verordnung soll trotz Verschärfung der Einsatz von Euro III- (!), Euro IV- und Euro V-Fahrzeugen noch auf Jahre hinaus möglich bleiben. Die Änderung der Nachtfahrverbots-Verordnung wiederum sieht ausschließlich für Ziel- und Quellverkehre nach und aus Tirol für Euro VI-Fahrzeuge eine Ausnahme vom Nachtfahrverbot über den 31.12.2020 hinaus vor, so dass künftig nachts nur im Transitverkehr grundsätzlich keine Euro VI-LKW mehr eingesetzt werden können. Außerdem, so der BGL, habe es sich gezeigt, dass es z.B. durch Tempobegrenzungen auf den betroffenen Autobahnabschnitten weniger beschränkende wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität gibt als durch ein Sektorales Fahrverbot.

Angesichts dieser Inkonsistenzen und insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Transitverkehre von Verbotsgütern durch Tirol selbst dann untersagt werden, wenn dafür die derzeit umweltfreundlichsten Fernverkehrs-LKW eingesetzt werden, bittet der BGL die Europäische Kommission um eingehende Prüfung aller inzwischen bei der Kommission eingereichten Änderungsverordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht. Nach Auffassung des BGL kann die Europäische Kommission dabei nur zu dem Schluss kommen, dass die Verschärfung der Sektorale Fahrverbotsverordnung, wie sie von Tirol vorgesehen ist, zum wiederholten Mal eine Europarechtsverletzung darstellt.

Foto:Wikimedia/Kleszczu CC BY-SA 2.5

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