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Verband fordert Steuersenkung für Biokraftstoffe im Schwerlastverkehr

Der Verband "Zukunft Gas" fordert ine Reihe von politischen Maßnahmen zur Förderung von Biokraftstoffen, u.a steuerliche Anreize für deren Einsatz und eine Reduyierung der LKW-Maut, was durchaus für Transportunternehmen von Interesse sein kann.

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Der Branchenverband Zukunft Gas hat ein Positionspapier veröffentlicht, das politische Maßnahmen zur Förderung von Bio-LNG im Schwerlastverkehr skizziert.

Der Verband fordert im Papier wie folgt:

  1. RED III: Erhöhung der THG-Minderungsquote und eine langfristige Fortschreibung der Quotenregelungen,
  2. Revision der CO2-Flottengrenzwerte: Die aktuelle CO2-Flottenregulierung begünstigt batterieelektrische Antriebe und verhindert erneuerbare Kraftstoffe. Eine technologieoffene Regulierung, z.B. durch einen Carbon-Correction-Factor, sei laut dem Verband dringend notwendig,
  3. Reduzierung der LKW-Maut für gasbetriebene LKW,
  4. Schaffung steuerlicher Anreize für den Einsatz von Biokraftstoffen, bsp. Senkung der Energiesteuer auf emissionsarme Kraftstoffe,
  5. Importhürden für Bio-LNG und Bio-CNG abbauen.

Wir brauchen jetzt eine ambitionierte Klimapolitik, die alle verfügbaren Technologien einbezieht. Bio-LNG ist eine sofort verfügbare Lösung für die Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs und muss politisch gefördert werden”, appelliert Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas.

Und unterstreicht, dass die Branche mit Bio-LNG “bereits heute eine marktreife und technisch erprobte Lösung hat, um sofort im Schwerlastverkehr auf signifikante CO₂-Einsparungen zu kommen”.

Bei der Vorstellung des Positionspapiers betonte Christian Schneider, Geschäftsführer von ViGo Bioenergy, dem führenden Anbieter von kohlenstoffarmen Kraftstoffen, die Bedeutung von Bio-LNG für die Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs.

Bio-LNG ist für uns nicht nur eine klimafreundliche Alternative, sondern eine notwendige Lösung, um die CO₂-Emissionen im Schwerlastverkehr nachhaltig zu reduzieren. Durch unsere Biomethananlagen in Europa stellen wir sicher, dass wir den steigenden Bedarf decken können“, so Schneider.

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie III

Die Renewable Energy Directive (RED) III und ihre Vorgängerfassungen RED I und II sind zentrale Instrumente zur Förderung erneuerbarer Energien in der EU.

Die Richtlinie zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Endenergieverbrauch der EU zu erhöhen und definiert dafür spezifische Vorgaben für verschiedene Sektoren, einschließlich dem Verkehrssektor. So müssen die Mitgliedstaaten unter anderem sicherstellen, dass ein bestimmter Anteil der im Verkehr genutzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammt.

Die RED III muss von den Mitgliedstaaten bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Sektorenübergreifend definiert sie das Ziel für die EU, bis 2030 mindestens 40 Prozent (statt zuvor 32 Prozent) ihres gesamten Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen zu decken.

Deutschland muss eine entschlossene Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) anstreben. Eine Erhöhung der THG-Minderungsquote auf 35 Prozent im Jahr 2030 und eine Fortschreibung des THG-Quotenregimes im Straßenverkehr bis 2045 sind notwendig, um Investitionen in fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe wie Bio-LNG und Bio-CNG zu fördern”, schreibt der Verband im Positionspapier.

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