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Foto: Wikimedia/Dirk Vorderstraße CCA 2.0 Generis

Urteil im Bußgeldverfahren: Transportunternehmer gewann dank den Daten vom Fahrtenschreiber

Im kürzlich ergangenen Urteil bestätigte der Friedensrichter in Mailand die frühere italienische Rechtsprechung, wonach Blitzer-Bußgelder nur dann gültig sind, wenn die Messgeräte regelmäßig getestet werden und somit ihre korrekte Funktionsweise zyklisch überprüft wird. Im zugrundeliegenden Fall handelte es sich bei den Beweisen um Aufzeichnungen vom Fahrtenschreiber und TMS-Daten, die von einer Blitzer-Fehlmessung zeugten.

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In Italien ist es durchaus üblich, dass Transportunternehmen gegen Blitzer-Bußgelder vorgehen. Zu diesem Zweck werden häufig Daten vom Fahrtenschreiber verwendet. An dieser Stelle sollte betont werden, dass viele der in Italien installierten Messgeräte falsch funktionieren und zu wünschen übrig lassen, obwohl man behauptet, dass sie regelmäßig kontrolliert werden.

In dem Fall, der kürzlich von dem Mailänder Friedensrichter entschieden wurde, handelte es sich um einen Lkw-Fahrer, der auf der Straße 14 in Rivoltana, auf der ein Tempolimit von 90 km/h gilt, geblitzt wurde. Den Radarmessungen zufolge fuhr der Trucker 98 km/h, doch nach einem Abzug von 5 Prozent gemäß den EU-Vorschriften über die Fehlermarge von Messgeräten wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 93 km/h geahndet.

Wie das italienische Verkehrsportal uominietrasporti.it berichtet, legte der Frachtführer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und berief sich dabei sowohl auf die Messwerte des Fahrtenschreibers als auch auf die Daten des TMS-Systems. Die Daten zeigten nämlich, dass der Lkw-Fahrer zum Zeitpunkt der Aufnahme des Blitzerfotos die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten hatte.

Das Transportunternehmen wies die volle Funktionsfähigkeit des Fahrtenschreibers nach, indem es vor Gericht die entsprechenden Unterlagen vorlegte. Neben der ordnungsgemäßen Funktionsweise des Fahrtenschreibers bestätigte die Dokumentation, dass kein Manipulationsgerät entdeckt wurde und der Tachograph selbst mit einer speziellen Plombe gesichert war. Eine zusätzliche Bestätigung dafür, dass das Tempolimit nicht überschritten werden konnte, lieferte ein Dokument über den fest im Fahrzeug installierten Geschwindigkeitsbegrenzer, der auf 90 km/h eingestellt war.

Kalibrierung und Zertifizierung der Radarsensoren

Der Richter wies darauf hin, dass für die Radarkameras nicht nur eine Kalibrierung, sondern auch eine anfängliche und fortlaufende regelmäßige technische Überprüfung der Funktionsfähigkeit vorgesehen ist, die zudem zertifiziert werden muss. Damit eine Radarkamera als zuverlässig gilt, muss sie zunächst kalibriert und anschließend auf ihre Funktionstüchtigkeit (Unversehrtheit des Geräts und seiner Plombe) überprüft werden. Die Überprüfung ist vom Betreiber entsprechend zu zertifizieren, indem er alle durchgeführten Vorgänge aufweisen muss. Zudem müsse die Zertifizierung in den Büros der Prüfstellen aufbewahrt werden, heißt es auf uominietrasporti.it.

Der Friedensrichter betonte auch, dass die öffentliche Verwaltung diese Art von Beweisen nicht vorgelegt und somit nicht nachgewiesen hatte, dass der Blitzer ordnungsgemäß betrieben wurde. Aus diesem Grund wurde dem Einspruch gegen die Geldbuße stattgegeben.

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