Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten innerhalb der EU einheitlich geregelt?

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13.05.2010

EU-Abgeordnete wollen, dass LKW-Fahrer, die gegen die vorgeschriebenen Arbeitszeiten verstoßen, in allen EU-Ländern mit einer gleichen Geldbuße bestraft werden.

Zur Zeit gibt es gravierende Unterschiede, wenn es sich um Geldbußen für Verstöße gegen die Arbeitszeiten handelt. Jeder einzelne EU-Staat darf nämlich selbst regeln, welche Geldstrafe ein LKW-Fahrer bezahlen soll, wenn er sich den festgelegten Lenk-  und Ruhezeiten nicht anpasst. So einem Verstoß wird auch je nach Land ein anderes Gewicht beigemessen. Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr hat bereits für die Einführung der einheitlichen Gelbußen für LKW-Fahrer in der ganzen EU abgestimmt. Das Projekt, dessen Autorin Hella Ranner (Österreich) ist, soll am kommenden Dienstag  bei dem EU-Parlament vorgelegt werden.

 Wie gestalten sich derzeit die Geldbußen in verschiedenen EU-Ländern? Für eine Manipulation beim Tacho greifen die Franzosen besonders tief in die Tasche. Wer erwischt wird, der bis zu 30.000 Euro bezahlen muss. Überdies kann der LKW-Fahrer zu einem Jahr Haft verurteilt werden.  In Litauen sind es dagegen nur 586 Euro! In Polen beträgt die Strafe 2.460 Euro, in Spanien 4.601 Euro und in Italien 6.232 Euro.

„Das Sanktionssystem in den EU-Mitgliedsstaaten entwickelte sich innerhalb von mehreren Jahren, deswegen sind es jetzt so große Unterschiede zu sehen. In Extremfällen kann die Geldstrafe sogar zehn mal so hoch wie in einem Nachbarland sein. Diese Unterschiede lassen sich durch komplexe wirtschaftliche Faktoren, geographische Lage der einzelnen Länder und vor allem unterschiedliche Stellungnahme der einzelnen Regierungen zum Problem der Verkehrssicherheit erklären“, so EU-Abgeordnete Hella Rainer.

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdverkehr hat das EU-Parlament aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu treffen, um die derzeitigen Unterschiede zu nivellieren. Die Abgeordneten plädieren auch für die Einführung von Mindest- und Höchstsätzen von Geldstrafen auch für andere Verstöße.

 

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.europarl.europa.eu/news/public/story_page/048-74286-127-05-19-908-20100507STO74262-2010-07-05-2010/default_en.htm