Fot. Bartosz Wawryszuk

Eilmeldung! Von heute gilt in Frankreich das neue Verbot bezüglich der Ruhezeiten für Fahrer von Kleintransportern

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Von heute an treten in Frankreich neue Vorschriften in Kraft, nach denen Fahrer ihre Ruhezeiten in Kleintransportern nicht verbringen dürfen. Sollte ein Fahrer dazu gezwungen werden, muss der Auftraggeber mit einer Geldbuße der fünften Klasse rechnen.

Das Dekret Nr. 2020-1104 vom 31. August 2020, das in dem französischen Amtsblatt (JORF) am 02. September veröffentlicht wurde und heute in Kraft getreten ist, sieht eine Geldstrafe für diejenigen Frachtführer vor, die den Vorschriften des Art. L. 3313-4 des Transportgesetzbuches, der aufgrund des Mobilitätsgesetzes eingeführt wurde, nicht folgen.

Dies bedeutet, dass: “ein Auftraggeber, der seinen Auftragnehmer gezwungen hat, tägliche oder wöchentliche Ruhezeit in einem Kleintransporter oder in einer Unterkunft zu verbringen, die entsprechenden Komfort und notwendige Hygiene nicht gewährleistet”, mit einer Geldbuße in Höhe von 1500 Euro rechnen muss.

Die Strafe kann auch dann gegenüber dem Auftraggeber verhängt werden, wenn der Arbeitnehmer nicht im Stande ist, zu begründen, dass er seine letzte Ruhezeit unter richtigen Bedingungen verbrachte.

Der französische Frachtführerverband OTRE begrüßt die neuen Vorschriften, weil seine Vertreter um diese seit der Veröffentlichung des von dem Abgeordneten Damien Picherau angefertigten Berichtes über die Lage der Transportbranche kämpften. Laut OTRE ist das Dekret ein wichtiger Schritt im Kampf gegen illegale Praktiken und das sog. Sozialdumping.

Foto: Bartosz Wawryszuk

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