Das Wichtigste in Kürze
- Die Ausnahmen gelten ausschließlich für Fahrten von und nach Nouvelle-Aquitaine.
- Die tägliche Lenkzeit darf um bis zu zwei Stunden verlängert werden.
- Die wöchentliche Lenkzeit darf um bis zu vier Stunden überschritten werden.
- Verkürzte tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sind häufiger möglich als im Regelfall.
- Die Sonderregelung läuft bis einschließlich 8. August 2026.
Hintergrund sind die Ausweitung der Brände und der Bedarf, Material und Nachschub für Rettungs- und Sicherheitskräfte im Einsatzgebiet ohne Verzögerungen zu transportieren.
Die französischen Behörden stufen die Lage als „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne von Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ein. Die EU-Regel erlaubt es Mitgliedstaaten, in dringenden Fällen zeitlich befristete Abweichungen von den Lenk- und Ruhezeiten zuzulassen.
Welche Transporte fallen unter die Ausnahmeregelung?
Grundlage ist ein Dekret vom 27. Juli 2026. Erfasst sind Transporte von Gütern, Fahrzeugen, Ausrüstung, Materialien und Maschinen, die für die Brandbekämpfung benötigt werden. Dazu zählen unter anderem Lieferungen von Brandhemmstoffen, Wasser- bzw. Tankfahrzeuge, Spezialausrüstung und Baumaschinen. Ebenfalls eingeschlossen sind Kraftstofftransporte für Geräte, die direkt vor Ort im Einsatz sind.
Auch Transporte mit Bezug zur Forstwirtschaft werden ausdrücklich berücksichtigt: Für das Anlegen von Brandschneisen werden schwere Maschinen benötigt; zudem müssen Holz aus Fällarbeiten sowie umgestürzte Bäume abtransportiert werden.
Ziel ist es, kritische Transportketten aufrechtzuerhalten, um die Brandbekämpfung zu unterstützen und gefährdete Gebiete zu schützen.
Mehr Lenkzeit: bis zu zwei Stunden zusätzlich am Tag
Für die im Dekret genannten Fahrten darf die sonst geltende tägliche Lenkzeit um bis zu zwei Stunden überschritten werden. Zusätzlich kann die wöchentliche Lenkzeit um bis zu vier Stunden ausgeweitet werden.
Die Erleichterungen gelten ausschließlich für Transporte von und nach Nouvelle-Aquitaine, sofern sie unmittelbar mit den Maßnahmen gegen die Waldbrände zusammenhängen.
Es handelt sich damit nicht um eine generelle Lockerung für den Straßengüterverkehr in Frankreich, sondern um eine klar abgegrenzte Krisenmaßnahme.
Ruhezeiten: mehr Spielraum bei Verkürzungen
Neben der Lenkzeit schafft das Dekret auch zusätzliche Flexibilität bei Ruhezeiten. So dürfen zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten sämtliche täglichen Ruhezeiten als verkürzte Ruhezeiten genommen werden. Im Normalfall ist die Zahl solcher Verkürzungen nach EU-Recht begrenzt.
Außerdem können Fahrerinnen und Fahrer in zwei aufeinanderfolgenden Wochen jeweils eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit einlegen.
Die Verkürzung muss allerdings ausgeglichen werden. Die entsprechende Ausgleichsruhe ist am Stück zu nehmen – spätestens bis zum Ende der Woche, die auf die zweite verkürzte Wochenruhe folgt.
Arbeitsschutz und Arbeitszeit bleiben unberührt
Trotz der befristeten Abweichungen bei Lenk- und Ruhezeiten setzt Frankreich die Vorschriften zu Arbeitszeit, Gesundheitsschutz und Sicherheit nicht außer Kraft. Im Text wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausnahmen nur im Einklang mit den Regelungen des französischen Transportrechts zur Arbeitszeit und Ruhe der Fahrerinnen und Fahrer angewendet werden dürfen.
Die verlängerten Lenkzeiten dürfen nicht dazu genutzt werden, Pflichten beim Arbeitsschutz oder beim Schutz der Gesundheit zu umgehen.
Gültig bis einschließlich 8. August
Das Dekret wurde am 27. Juli unterzeichnet und am 28. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung traten die Abweichungen in Kraft und bleiben bis einschließlich 8. August 2026 gültig.
Zudem muss Frankreich die Europäische Kommission darüber informieren, dass diese Abweichungen angewendet wurden – entsprechend dem Verfahren nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.









