Güterkraftverkehrserlaubnis brauchen alle Unternehmer, die im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen, deren Gewicht samt Anhänger3.5 t hinausgeht, tätig sein wollen.
Als Voraussetzung zur Erteilung der Genehmigung gilt unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung. Dieser kann auf zweierlei Arten nachgewiesen werden.
Laut IHK erfolge die fachliche Eignung durch die Ablegung einer Eignungsprüfung (Fachkundeprüfung) bei der für den jeweiligen Wohnsitz zugehörigen IHK. Den Inhalt der Fachkundeprüfung kann dem Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern entnommen werden.
Überdies informiert die IHK Köln, dass es noch die folgenden alternativen Abschlüsse gibt, die gleichwertig zur Fachkundeprüfung anerkannt werden:
– eine fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Güterverkehrsunternehmen – eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung
– eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/-frau im Eisenbahn und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterkraftverkehr) – eine Abschlussprüfung zum/zur Verkehrsfachwirt/-in
– eine Abschlussprüfung als Dipl.-Betriebswirt/in mit speziellen Fachrichtungen der FH Heilbronn bzw. der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
– eine Abschlussprüfung zum Bachelor of Arts mit speziellen Fachrichtungen der Hochschule Heilbronn bzw. der Berufsakademien Lörrach und Mannheim (nähere Erläuterungen siehe Merkblatt).
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung setzt eine eingehende fachliche Vorbereitung voraus. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt. Hinweise auf Lehrmaterialien, Veranstalter von Vorbereitungslehrgängen und Anmeldeformalitäten sind auf www.ihk-koln.de abzurufen.
Autor: Agnieszka Sterniak
Ursprung: http://www.ihk-koeln.de/18553_Gueterkraftverkehr.AxCMS