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Zoll war wieder schwarzen Schafen auf der Spur

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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktkontrollen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Diesmal hat sie die KEP-Branche ins Visier genommen.

Mehr als 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) haben am 17. September 2020 eine Schwerpunktkontrolle in der Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister durchgeführt.

Ins  Visier haben die Beamten vor allem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz ( seit dem 1. Januar 2020 ist ein Stundensatz von 9,35 geltend ), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Überprüft wurden aber auch die Unternehmer in Hinsicht auf die Nachunternehmerhaftung, die seit dem 1. Juli 2020 gilt und die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge regelt.

Heftige Vorwürfe gegen KEP-Dienstleister

Im Zuge der Kontrolle wurden insgesamt 8.000 Personen kontrolliert sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Final wurden 16 Strafverfahren wegen Betrugs, illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung sowie 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und Nichtmitführens von Ausweispapieren eingeleitet. Weitere 1.600 Fälle müssen noch geklärt werden.

Die Arbeitsbedingungen sind nach wie vor eine große Herausforderung in der KEP-Branche: In puncto Schwarzarbeit oder Scheinselbständigkeit bleibt die Branche Vorreiter. Anfang 2019 hat Verdi-Chef Frank Bsirske in einem Interview heftige Vorwürfe gegen die KEP-Dienstleister erhoben:

Unternehmen wie Hermes engagieren Firmen, die wiederum andere Firmen beauftragen, die dann Menschen aus der Ukraine, aus Moldawien oder aus Weißrussland in die Lieferfahrzeuge setzen. Da werden Stundenlöhne von 4,50 Euro oder sechs Euro gezahlt und das bei Arbeitszeiten von zwölf oder sogar 16 Stunden pro Tag, sagte er damals den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die Paketdienste stritten die Vorwürfe damals ab. Auch der Bundesverband Paket & Expresslogistik reagierte und nahm die Konzerne in Schutz.

Im Herbst 2019 wurde letztendlich die Nachunternehmerhaftung auf die KEP-Branche ausgeweitet. Die Neuregelung ist am 23. November 2019 in Kraft getreten und brachte neue Pflichten für Generalunternehmer mit sich: Diese wurden verpflichtet Sozialabgaben für säumige Subunternehmer nachzuzahlen, dadurch sollten die Arbeitsbedingungen für Paketboten besser werden.

Foto: Wikimedia

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