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Zollbetrug: Spediteuren drohen Millionenforderungen

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Polnische Zollforderungen gegen europäische Logistikunternehmen sorgen für wachsende Unruhe in der Branche. Nach mutmaßlichem Zollbetrug bei Importen aus China sollen auch Spediteure und Eisenbahnunternehmen für nicht entrichtete Abgaben haften – obwohl sie nach eigenen Angaben keinen Einfluss auf die falschen Warendeklarationen hatten. In Polen haben bereits Vollstreckungsmaßnahmen begonnen. Auch Speditionen außerhalb des Landes sind betroffen. Vier internationale Branchenverbände verlangen eine Klärung durch die EU-Kommission.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Die wichtigsten Punkte:

  • Millionenforderungen gegen Logistikunternehmen: Im Zusammenhang mit Einfuhren aus China zwischen 2021 und 2026 verlangen polnische Zollbehörden nachträglich die Zahlung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und Zinsen. Auch Antidumpingzölle spielen eine Rolle.
  • Rund 120 Millionen Euro in Małaszewicze: Nach polnischen Medienberichten erreichen die umstrittenen Forderungen gegen Unternehmen im dortigen Umschlaggebiet diese Größenordnung. Europäische Verbände warnen vor möglichen branchenweiten Belastungen von mehreren hundert Millionen Euro.
  • Vollstreckungsmaßnahmen bereits eingeleitet: Nach Berichten vom Oktober sind mehrere Dutzend Logistik- und Eisenbahnunternehmen betroffen. Bei einigen sollen die Behörden bereits mit der Vollstreckung begonnen haben.
  • Streit um versiegelte Container: Die Branche argumentiert, dass Transporteure weder die Möglichkeit noch grundsätzlich die Befugnis hatten, die Waren in versiegelten Containern eigenmächtig zu überprüfen.
  • Europäische Lösung gefordert: CLECAT, FIATA, CER und UIRR verlangen von der Europäischen Kommission eine Klärung der Haftungsregeln. Die Verfahren können auch Unternehmen mit Sitz außerhalb Polens treffen.

Mutmaßlicher Zollbetrug des Importeurs – und die Logistik zahlt?

Auslöser des Konflikts sind Warenlieferungen aus China in die Europäische Union. Nach Angaben der europäischen Branchenverbände sollen Importeure in mehreren Fällen falsche Zolltarifnummern verwendet haben, um die bei der Einfuhr anfallenden Abgaben zu verringern.

Als Beispiel werden Elektrofahrräder genannt, die als Fitnessgeräte beziehungsweise Spinningräder deklariert worden sein sollen. Dadurch konnten insbesondere Antidumpingzölle umgangen werden.

Die Unregelmäßigkeiten wurden nachträglich durch Ermittlungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) aufgedeckt. Zu diesem Zeitpunkt waren einige der verantwortlichen Importeure bereits insolvent oder nicht mehr auffindbar.

Die polnischen Zoll- und Steuerbehörden wandten sich daraufhin auch an andere Unternehmen, die an den betreffenden Transport- und Zollverfahren beteiligt gewesen waren. Dazu zählen Spediteure, Eisenbahnunternehmen, Zollagenten, Dienstleister im Transitverfahren und Lagerbetreiber.

Nach Angaben der Verbände umfassen die geltend gemachten Forderungen nicht nur ursprünglich nicht entrichtete Abgaben, sondern auch über mehrere Jahre aufgelaufene Zinsen.

Besonders umstritten ist, dass die betroffenen Logistikunternehmen nach eigener Darstellung weder an den mutmaßlichen Falschdeklarationen beteiligt waren noch deren Richtigkeit überprüfen konnten.

Neue Entwicklung: Forderungen von rund 120 Millionen Euro und erste Vollstreckungen

Wie das polnische Fachportal IntermodalNews am 19. Oktober 2026 berichtete, betrifft der Streit inzwischen mehrere Dutzend Logistikunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen im Umschlaggebiet Małaszewicze an der polnisch-belarussischen Grenze.

Für die dortigen Verfahren wird eine Größenordnung von rund 120 Millionen Euro genannt. Gegen einzelne Unternehmen sollen bereits Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden sein.

Damit geht die Auseinandersetzung über die Frage möglicher künftiger Haftungsrisiken hinaus. Für betroffene Unternehmen können bereits bestehende Zahlungsforderungen und deren Durchsetzung eine unmittelbare finanzielle Belastung darstellen.

Ein konkretes Beispiel ist der Bahnlogistikdienstleister RTSB Rail Transportation Service Broker. Nach Angaben aus dem Unternehmen hatte OLAF bereits 2023 eine Überprüfung vorgenommen, ohne damals entsprechende Unregelmäßigkeiten festzustellen. Ende 2025 folgten Fragen der polnischen Zoll- und Steuerbehörden zu früheren Containertransporten.

Ein weiterer betroffener Betrieb ist das polnische Unternehmen Eurotrans. Nach Medienberichten laufen dort 54 Verfahren zu Containertransporten aus den Jahren 2021 und 2022. Die geltend gemachten Forderungen sollen das Vermögen und die verfügbaren Mittel des Unternehmens um ein Vielfaches übersteigen.

Die rund 120 Millionen Euro beziehen sich auf die in polnischen Medien beschriebenen Fälle in Małaszewicze. Sie sind nicht mit den von europäischen Branchenverbänden genannten möglichen Gesamtbelastungen von mehreren hundert Millionen Euro gleichzusetzen. Eine amtlich bestätigte Gesamtsumme sämtlicher betroffener Unternehmen liegt nicht vor.

Versiegelte Container: Was konnten die Transporteure überhaupt kontrollieren?

Im Mittelpunkt der Kritik steht die Frage, welche Verantwortung Logistikunternehmen für die Warenangaben ihrer Auftraggeber tragen.

CLECAT weist darauf hin, dass Spediteure und Frachtführer versiegelte Container nicht eigenmächtig öffnen und deren Inhalt überprüfen können. Die physische Kontrolle solcher Sendungen fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Zollbehörden.

Zudem sollen einige der betroffenen Container bei der Einfuhr in die EU bereits von den Behörden gescannt worden sein, ohne dass dabei Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.

Aus Sicht der Verbände entsteht daraus ein grundlegendes Problem: Unternehmen, die lediglich Transport-, Umschlag- oder Lagerleistungen erbracht haben, sollen nachträglich erhebliche Beträge bezahlen, obwohl sie nach eigener Darstellung keine realistische Möglichkeit hatten, die falsche Warendeklaration zu erkennen.

Hinzu kommt, dass die mutmaßlichen Verstöße teilweise mehrere Jahre zurückliegen. Für die Unternehmen wird es dadurch schwieriger, Abläufe zu rekonstruieren, Dokumente zu überprüfen und Verantwortlichkeiten nachzuweisen.

Allerdings bedeutet ein versiegelter Container nicht automatisch, dass sämtliche zollrechtlichen Pflichten der beteiligten Unternehmen entfallen.

Wann haften Spediteure nach EU-Zollrecht?

Die Haftung von Logistikunternehmen ist nach dem Unionszollkodex nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Nach Artikel 77 können unter anderem Zollanmelder sowie bei indirekter Vertretung die vertretenen Personen Zollschuldner sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen haften, die für eine Zollanmeldung falsche Informationen geliefert haben und wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass diese Angaben unrichtig waren.

Artikel 79 regelt darüber hinaus die Entstehung einer Zollschuld infolge der Nichterfüllung bestimmter zollrechtlicher Verpflichtungen. Dazu zählen unter anderem Pflichten im Zusammenhang mit der Beförderung, Lagerung und zollamtlichen Überwachung von Waren.

Sind mehrere Personen für dieselbe Zollschuld verantwortlich, sieht Artikel 84 eine gesamtschuldnerische Haftung vor.

Die Vorschriften bedeuten jedoch nicht, dass jeder an einer Lieferung beteiligte Spediteur oder Frachtführer automatisch für sämtliche Zollverstöße des Importeurs einstehen muss. Entscheidend sind die konkrete Rolle des Unternehmens im Zollverfahren und die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

Auch zwischen Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer ist rechtlich zu unterscheiden. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass die Haftung eines indirekten Zollvertreters für Einfuhrumsatzsteuer nicht allein aus Artikel 77 Absatz 3 des Unionszollkodex abgeleitet werden kann. Dafür bedarf es einer entsprechenden Rechtsgrundlage.

Gerade diese Abgrenzung ist für die betroffenen Unternehmen entscheidend. Im Kern geht es darum, ob und unter welchen Voraussetzungen Dienstleister, die nicht selbst als Importeure auftraten und nach eigener Darstellung keine Kenntnis von den Falschdeklarationen hatten, dennoch für die ausstehenden Abgaben haften müssen.

Małaszewicze als Brennpunkt – auch Speditionen außerhalb Polens betroffen

Ein großer Teil der umstrittenen Sendungen gelangte über den Schienenverkehr aus China in die EU. Małaszewicze an der polnisch-belarussischen Grenze zählt zu den wichtigsten europäischen Umschlagpunkten für diesen Verkehr.

Dort werden Container zwischen Breitspur- und Normalspurnetz umgeschlagen und anschließend innerhalb Europas weitertransportiert.

Die Verfahren betreffen damit einen Verkehrskorridor, der auch für den Güteraustausch mit Deutschland relevant ist. Nach Angaben des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) sind zudem Speditionen mit Sitz außerhalb Polens von den polnischen Zollforderungen betroffen.

Der Konflikt beschränkt sich nach Angaben aus der Branche allerdings nicht ausschließlich auf Bahntransporte. Auch im Zusammenhang mit einzelnen Seefrachtsendungen, unter anderem über den griechischen Hafen Piräus, sollen vergleichbare Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sein.

Damit stellt sich die Frage der Haftung nicht nur für Unternehmen am polnischen Grenzübergang, sondern grundsätzlich auch für weitere Beteiligte internationaler Lieferketten.

Branche warnt vor Insolvenzen und Rückzug aus Zollverfahren

Die finanziellen Folgen könnten für einzelne Unternehmen erheblich sein. Nach Angaben der Branchenorganisationen übersteigen die geltend gemachten Beträge in manchen Fällen das Vermögen der betroffenen Betriebe.

Das Problem verschärft sich, wenn Forderungen bereits vollstreckt werden, während ihre Rechtmäßigkeit weiterhin umstritten ist. Selbst wenn Unternehmen Rechtsmittel einlegen, kann die finanzielle Belastung den laufenden Geschäftsbetrieb gefährden.

Vertreter der Unternehmen im Umschlaggebiet Małaszewicze haben sich deshalb auch an das polnische Finanzministerium gewandt. In einer Eingabe weisen sie auf ihrer Ansicht nach bestehende Unklarheiten bei der Anwendung der Zollvorschriften und auf Probleme bei der Organisation der Zollverfahren hin.

Die europäischen Verbände warnen außerdem vor weiterreichenden Folgen.

Sollten Spediteure, Eisenbahnunternehmen und andere Dienstleister Zollabfertigungs- und Transitverfahren künftig als kaum kalkulierbares Haftungsrisiko betrachten, könnten sie sich aus bestimmten Dienstleistungen zurückziehen.

Dadurch könnte die Zahl der Unternehmen sinken, die entsprechende Leistungen an den EU-Außengrenzen anbieten. Für den internationalen Warenverkehr wären zusätzliche Schwierigkeiten bei der Zollabwicklung möglich.

Bislang handelt es sich dabei allerdings um ein von den Verbänden beschriebenes Risikoszenario und nicht um eine nachgewiesene Folge der laufenden Verfahren.

Vier europäische Verbände verlangen Eingreifen der EU-Kommission

CLECAT, die internationale Speditionsorganisation FIATA, der europäische Eisenbahnverband CER und der Verband für den kombinierten Verkehr UIRR haben sich gemeinsam an die Generaldirektion Steuern und Zollunion (DG TAXUD) der Europäischen Kommission gewandt.

In ihrem Schreiben vom 4. September 2026 warnen sie davor, dass Unternehmen nachträglich für Zollverstöße finanziell in Anspruch genommen werden, die sie nach eigener Darstellung weder begangen noch erkennen konnten.

Bereits im Juli hatten CLECAT und CER ihre Bedenken im Rahmen der Trade Contact Group gegenüber der Europäischen Kommission angesprochen.

Die Organisationen verlangen eine Klärung, wie die Vorschriften des Unionszollkodex und des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren in solchen Fällen anzuwenden sind.

Zudem fordern sie Gespräche mit der Europäischen Kommission und den polnischen Zollbehörden, um eine einheitliche und vorhersehbare Anwendung der Haftungsregeln sicherzustellen.

Eine abschließende europäische Entscheidung, die die umstrittenen Forderungen insgesamt bestätigt oder aufhebt, ist bislang nicht belegt.

Damit bleibt die zentrale Frage offen: Wo endet die Verantwortung von Spediteuren, Frachtführern und Lagerbetreibern für die Angaben ihrer Kunden – und unter welchen Umständen dürfen sie nachträglich für Zollschulden in Anspruch genommen werden?

Für die betroffenen Unternehmen geht es dabei nicht nur um eine rechtliche Grundsatzfrage, sondern angesichts der laufenden Forderungs- und Vollstreckungsverfahren auch um ihre wirtschaftliche Existenz.

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