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Acht Monate Haftstrafe für die Beschäftigung von Scheinselbstständigen

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Eine Spediteurin hat LKW-Fahrer zu Unrecht als Scheinselbstständige für sich arbeiten lassen. Das Amtsgericht Syke hat sie deswegen zu acht Monaten Haft verurteilt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat eine Geschäftsführerin einer Speditionsfirma aus dem Landkreis Diepholz zwischen den Jahren 2010 und 2015 zum Zwecke der Einsparung von Sozialabgaben vermeintlich selbstständige Subunternehmer beschäftigt, obwohl diese tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu ihr standen. Damit ist die Angeklagte als Arbeitgeber auch einer umfassenden Sozialversicherungspflicht nicht nachgekommen.

Der so entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf rund 117.000 Euro, sagte der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Das Amtsgericht Syke verurteilte die Spediteurin wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten in 111 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt.

Das Urteil des Amtsgerichts Syke ist rechtskräftig.

Foto: Hauptzollamt Osnabrück

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