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BAG vereinnahmte im Juni 2022 rund 157.606 Euro

Das Bundesamt für Güterverkehr hat im Juni weitere Schwerpunktkontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotage-bestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle durchgeführt.

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11.07.2022

Am 6. und 7. Juni 2022 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an 24 Kontrollstellen zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durch. Ferner wurden insbesondere die Einhaltung der Kabotagebestimmungen kontrolliert und es fanden technische Unterwegskontrollen statt. An den Kontrollen beteiligten sich 112 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes.

Am 7. Juni haben darüber hinaus gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit der französischen Partnerbehörde DREAL im grenznahen Raum stattgefunden. Diese sollen nach Aufhebung zahlreicher Corona-Maßnahmen wieder intensiviert werden.

Am 14./15. und 23./24. Juni 2022 führte das BAG bundesweite Schwerpunkt-kontrollen an jeweils 27 bzw. 26 Kontrollstellen hinsichtlich der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. Ein weiterer Fokus lag auf der Durchführung der Technischen Unterwegskontrollen. An den Kontrollen beteiligten sich 156 bzw. 140 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes.

Die Kontrollortauswahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, der Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Hinweisen aus dem Kontrolldienst. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich um keine repräsentativen Ergebnisse handelt, die sichere Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen.

Relevante Kontrollergebnisse

Im Rahmen der Kontrollaktion am 6. und 7. Juni wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 363 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 343 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 154 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Es wurden 67 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt und drei Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den 18 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurde ein Verstoß festgestellt.

Am 14. und 15. Juni wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 872 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 864 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 87 Fahrzeuge auf die Einhaltung der wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 30 Fahrzeuge wurden von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 17 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden keine Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und zwei TUK-Verstöße festgestellt.

In den bundesweiten Kontrollaktionen vom 23. und 24. Juni wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 806 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 772 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 87 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 26 Fahrzeuge wurden von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 24 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden drei Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 26 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden keine TUK-Verstöße festgestellt.

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete bei der Durchführung der Schwerpunktkontrollen im Juni 2022 insgesamt ca. 157.606 EUR vereinnahmt. Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nachgelagerten Betriebskontrollen mit einfließen. Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen wird auch im Jahr 2022 fortgesetzt.

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