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Belgien begrüßt das neue Verbot in Frankreich. Wird auch dieser Staat die Einlegung der Ruhezeiten in Fahrzeugen bis 3,5 t verbieten?

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Der belgische Verband der Frachtführer UPTR begrüßte das französische Verbot der Einlegung der Ruhezeiten in Transportern. Die Branchenvertreter fordern die Regierung auf, die ähnlichen Regeln auch in Belgien zu bestimmen.

UPTR appelliert an Georges Gilkinet, den neuen Bundesminister für Mobilität. Die Transportunternehmen fordern die belgische Regierung auf, dem Beispiel Frankreichs zu folgen und entsprechende Vorschriften einzuführen, die die Einlegung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten in Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen verbieten würden. Das berichtete Anfang der laufenden Woche das belgische Nachrichtenportal transportmedia.be

Es ist noch nicht bekannt, ob Minister Gilkinet das UPTR-Schreiben beantwortet hat. Dabei ist es aber zu erwähnen, dass Belgien als erstes Land in der Europäischen Union Sanktionen für die Einlegung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in der Lkw-Kabine eingeführt hatte (im Juni 2014). Die Geldstrafe für die Verletzung des Verbots beträgt 1,8 Tausend Euro. Eine weitere oft verhängte Sanktion in Belgien ist zudem die „Verhaftung” des Fahrzeugs durch die Kontrollbehörden.

Das Verbot in Frankreich

Wir erinnern daran, dass Frankreich einen Schritt weiter als westeuropäische Länder und das Mobilitätspaket gegangen ist. Seit Anfang September gelten dort die Vorschriften, nach denen Frachtführer, die ihren Fahrern keine entsprechende Unterkunft zur Einlegung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten gewährleisten, mit einer Strafe rechnen müssen (dies betrifft auch selbstständige Fahrer).

Der Arbeitgeber unterliegt einer Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro auch in solchen Fällen, wenn der Fahrer während einer Kontrolle nicht nachweisen kann, dass er seine letzten Ruhezeiten außerhalb des Fahrzeugs unter angemessenen Bedingungen verbracht hat. Sollte so ein Verstoß nicht zum ersten Mal begangen werden, beträgt die Geldstrafe sogar 3.000 Euro.

Wie die französischen Behörden in einem Informationsvermerk an die Europäische Kommission erklärt haben, muss für Fahrzeuge der ausländischen Sünder eine Kaution von 750 € hinterlegt werden, damit das Fahrzeug nicht stillgelegt wird und der Fahrer seine Fahrt fortsetzen darf. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserem weiteren Beitrag.

Foto: Wikimedia

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