TransInfo

Dachschlafkabinen und Zelte sind nicht erlaubt. Frankreich erklärt das Verbot der Einlegung von Ruhezeiten in Fahrzeugen bis 3,5 t

Lesezeit 3 Min.

Die französischen Behörden haben der Europäischen Kommission einen Informationsvermerk übermittelt, in dem die Einzelheiten des Anfang September eingeführten Verbots der Einlegung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit in einem Fahrzeug bis 3,5 t erläutert werden.

Das französische Verbot, Ruhezeiten in Transportern einzulegen, hat in der Transportbranche für große Verwirrung gesorgt und viele Fragen aufgeworfen. Die französischen Behörden haben daher der Europäischen Kommission einen Informationsvermerk übermittelt, in dem sie allen Mitgliedstaaten den Grund für das Verbot, seine Durchsetzung und die Sanktionierung von Verstößen erläutern, so der spanische Verband des Straβengüterverkehrs Fenadismer.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass mit dem Erlass Nr. 2020-1104 vom 31. August 2020 neue Sanktionen gegen Transportunternehmen eingeführt wurden, die ihre Beschäftigten zwingen, die tägliche oder wöchentliche Ruhezeit an Bord eines Kleintransporters oder in einer Unterkunft zu nehmen, die keine Sicherheit, keinen Komfort und keine hygienischen Bedingungen bietet. Nach dem Erlass ist der Arbeitgeber auch dann strafbar, wenn der Arbeitnehmer nicht nachweisen kann, dass er seine letzten Ruhezeiten unter angemessenen Bedingungen verbracht hat.

In einem an Brüssel gerichteten Schreiben erklären die französischen Beamten, dass ein Fahrer, unabhängig davon, ob er im Rahmen eines Arbeitsvertrags beim Transportunternehmen angestellt oder selbständig ist, weder während der täglichen noch während der wöchentlichen Ruhezeit an Bord eines Fahrzeugs bis 3,5 t verbleiben darf. Dieses Verbot gilt sowohl für Unternehmen mit Sitz in Frankreich als auch in jedem anderen europäischen Land.

Frankreich hat neue Vorschriften eingeführt, um Arbeitgeber zu verpflichten, den Fahrern eine Unterkunft außerhalb des Fahrzeugs für tägliche oder wöchentliche Ruhezeiten zur Verfügung zu stellen, erklärt Fenadisdmer in der offiziellen Mitteilung. Die Bedingungen dieser Unterbringung müssen angemessen sein – sie muss Komfort, Hygiene und Zugang zu Toiletten gewährleisten. Es ist daher ausdrücklich verboten, sich in der Kabine eines Kleintransporters, in dessen hinterem Teil, in Dacheinrichtungen wie der Schlafkabine und in Zelten neben oder in der Nähe des Fahrzeugs aufzuhalten.

Dem Schreiben zufolge liegt es in der alleinigen Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass der Fahrer unter angemessenen Bedingungen seine Ruhepause einlegt, und auch die Zahlung einer Entschädigung an den Arbeitnehmer für die Übernachtung im Fahrzeug ist strafbar.

Die Strafen betragen bis zu 1,5 Tausend EUR (ca. 6,6 Tausend PLN) und können im Falle eines weiteren Verstoßes auf 3 Tausend EUR (ca. 13,2 Tausend PLN) erhöht werden.

Darüber hinaus muss für Fahrzeuge, die außerhalb Frankreichs zugelassen sind, eine Kaution von 750 € hinterlegt werden, damit das Fahrzeug nicht stillgelegt wird und der Fahrer seine Fahrt fortsetzen kann.

Foto: Bartosz Wawryszuk

Tags