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EU-Parlament beschließt Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit

Das Europäische Parlament hat diese Woche einer neuen Verordnung zugestimmt, die den Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von Waren, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der Europäischen Union verbietet.

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Die Abgeordneten nahmen die Verordnung mit 555 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen an. Der Entwurf muss noch vom Rat der Europäischen Union förmlich gebilligt werden. Danach wird er im Amtsblatt veröffentlicht und die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, um ihn umzusetzen.

Nach den verabschiedeten Rechtsvorschriften werden die Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission in der Lage sein, fragliche Waren, Lieferketten und Hersteller zu kontrollieren. Wenn sie feststellen, dass ein Produkt unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurde, darf es nicht mehr auf dem EU-Markt (auch nicht online) verkauft werden, und Sendungen, die es enthalten, werden an den EU-Grenzen beschlagnahmt.

Dies ist ein historischer Tag. Wir haben einen bahnbrechenden Rechtsakt zur Bekämpfung der Zwangsarbeit auf der ganzen Welt verabschiedet. Diese Verordnung fördert die Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene, verlagert die Macht von den Ausbeutern auf die Verbraucher und Arbeitnehmer und bietet den Opfern Entschädigungsmöglichkeiten. Sie macht auch die Handelspolitik umweltfreundlicher und fairer”, kommentiert Samira Rafaela, Europaabgeordnete und Berichterstatterin des Ausschusses für internationalen Handel des Europäischen Parlaments.

Ermittlungen und Maßnahmen

Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungen werden auf der Grundlage von Fakten und prüffähigen Informationen getroffen, die z.B. von internationalen Organisationen oder kooperierenden Einrichtungen und Hinweisgebern eingeholt werden können.

Mehrere Faktoren und Risikokriterien werden berücksichtigt, darunter das Vorhandensein von staatlich verordneter Zwangsarbeit in bestimmten Wirtschaftszweigen und Gebieten”, erläutert das Europäische Parlament in einer offiziellen Mitteilung.

Die Hersteller verbotener Waren müssen ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie entweder spenden, recyceln oder vernichten. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, müssen mit Sanktionen rechnen. Waren können zurück auf den EU-Binnenmarkt gebracht werden, sobald das betreffende Unternehmen jegliche Zwangsarbeit aus seinen Lieferketten eliminiert hat.


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