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Lieferkettengesetz: Keine Zustimmung zur EU-Lieferketten-Richtlinie

Bei der EU-Abstimmung über das geplante EU-Lieferkettengesetz wird sich Deutschland laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil enthalten.

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Seit diesem Jahr ist das erweiterte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und gilt nun für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, zuvor lag die Grenze bei 3.000 Beschäftigten. Mit dem Gesetz wird klar gemacht, dass Unternehmen die gesamte Lieferkette vom Rohstoff bis zum Fertigprodukt in den Blick nehmen und bei klaren Hinweisen auf Verstöße reagieren müssen.


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Die geplante EU-Richtlinie geht allerdings zum Teil über das deutsche Gesetz hinaus, das bereits seit 2023 in Kraft ist. Die Richtlinie soll bei Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro greifen. Zudem sind von den neuen Sorgfaltspflichten sind nicht nur die Unternehmen selbst betroffen, sondern auch ihre Tochtergesellschaften und die Wertschöpfungsketten.

Kein Kompromiss

Wirtschaftsverbände und die FDP haben schon seit einiger Zeit ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht und ihre Kritik zum EU-Lieferkettengesetz geäußert und Nachteile für die deutsche Wirtschaft genannt.

Nun bestätigt der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, nach einer längeren Kompromissuche die deutsche Enthaltung bei der geplanten Abstimmung über den Text im Europäischen Rat, die voraussichtlich am 9. Februar erfolgen soll. Der Bundesminister warnt, dass eine deutsche Enthaltung bei den EU-Mitgliedstaaten auf Unverständnis stoßen wird.

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