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Mischkombinationen in Deutschland. Was gibt es Neues?

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Das Bundesverkehrsministerium bestätigt: seit dem 1. Oktober 2017 dürfen zulassungsfreie, ausländische Anhänger und Auflieger in Deutschland nur noch eingesetzt werden, wenn sie von einem Zugfahrzeug aus demselben Herkunftsland gezogen. Eine Ausnahme gilt für Trailer, die nach dem freiwilligen Zulassungssystem in Großbritannien angemeldet sind.

In der Vergangenheit waren nach Angaben des Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) immer wieder britische Trailer aufgefallen, die aufgrund fehlender Einzelzulassung kein eigenes Kennzeichen besaßen und deren Ziehen durch eine nicht-britische Zugmaschine auf deutschem Territorium von den Kontrollbehörden beanstandet worden waren – berichtet das VerkehrsRundschau.de-Portal.

In Großbritannien sei zwischenzeitlich ein freiwilliges Zulassungssystem für Anhänger/Auflieger eingeführt worden, die im Ausland zum Einsatz kommen sollen.

Das Bundesverkehrsministerium habe nun mitgeteilt, dass Trailer, die in diesem System in Großbritannien registriert sind und im Straßenverkehr in Deutschland vorübergehend zum Einsatz kommen, auch von Zugfahrzeugen gezogen werden können, die in einem anderen Staat als Großbritannien zugelassen sind. Wird das freiwillige Zulassungssystem aber nicht genutzt, bleibt es laut dem DSLV weiterhin bei der Regelung, dass diese Anhänger/Auflieger nur am Verkehr in Deutschland teilnehmen dürfen, wenn sie von einem Zugfahrzeug gezogen werden, das in Großbritannien zugelassen ist” – lesen wir.

Quelle: verkehrsrundschau.de

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