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Quelle: Adobestock / Henry Schmitt

Klimaschutzgesetzänderungen vom Bundesrat gebilligt

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17. Mai 2024 Änderungen am Klimaschutzgesetz gebilligt. An den Klimazielen ändert die Novelle nichts - Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral bleiben.

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Der Bundesrat stimmte am Freitag dem neuen Klimaschutzgesetz zu. Ziel der Novelle des Gesetztes ist es, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu gestalten. Damit wird künftig die Bundesregierung als Ganzes und nicht mehr Ministerien einzeln bei der Erreichung der Klimaziele in die Pflicht genommen.

Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Ziel, 65 Prozent weniger CO2 bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können. Hierzu sollen künftig Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren aggregiert eingeführt werden. Damit entfallen die Zielvorgaben für einzelne Bereiche wie Verkehr und Industrie künftig. Dies hat zur Folge, dass einzelne Sektoren die Klimaziele verfehlen dürfen, solange die Gesamtemissionen noch innerhalb des Rahmens bleiben.

Die Klimaziele der Bundesregierung bleiben unverändert. Für die Jahre 2020 bis 2030 schreibt das Klimaschutzgesetz maximale Jahresemissionsmengen vor:

  • Bis 2030 müssen die klimaschädlichen Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken,
  • Bis 2040 um 88 Prozent gemindert werden,
  • Ab 2045 will Deutschland klimaneutral sein.

Bundesrat fordert Nachbesserungen

Der Bundesrat verabschiedete eine begleitende Entschließung. In dieser fordert er unter anderem eine Nachsteuerungspflicht, wenn absehbar sei, dass Deutschland seine Klimaziele verfehle.

Das Gesetz kann nun ausgearbeitet und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Kniefall vor Gericht: Ampel muss Klimaschutzmaßnahmen verschärfen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zwingt die Bundesregierung vor Gericht zu ausreichendem Klimaschutz. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am gester am 16. Mai 2024 nach Klimaklagen der DUH bestätigt: Die Klimaschutzprogramme der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Klimaziele bis 2030 beziehungsweise 2045 einzuhalten.

Damit gewinnt die DUH ihre Klagen sowohl für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr als auch für den Landnutzungssektor (LULUCF). Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, schnellstmöglich ausreichende Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen.

Besonders in den Sektoren Verkehr und Gebäude klafft eine gewaltige Emissionslücke bis 2030. Deswegen ist dringend notwendig, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislatur weitreichende Maßnahmenpakete beschließt, heißt es vonseiten der DUH.


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