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EU gibt grünes Licht für Ausnahmen von Lenk-und Ruhezeiten

Ein neuer Beschluss der EU-Kommission erlaubt es den Mitgliederstaaten, in dringenden Fällen Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer zu erlassen.

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Laut einem Beschluss der Europäischen Kommission vom 12. November können Mitgliederstaaten Ausnahmen von den Vorschriften im Straßenverkehr erlassen. Damit kann die höchstzulässige täglichen Lenkzeit von 9 Stunden auf 10 Stunden höchstens fünfmal pro Woche sowie die höchstzulässige wöchentliche Lenkzeit auf bis zu 59 Stunden erhöht werden, meldet das Branchenportal verkehrsrundschau.de.

Darüber können Fahrer, die keine grenzüberschreitenden Gütertransporte realisieren, zwei aufeinanderfolgende verkürzte wöchentliche Ruhezeiten in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Fahrer in vier aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten eingelegt hat, davon mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten. Eine etwaige Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit muss durch eine gleichwertige Ruhezeit ausgeglichen werden, die ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten Woche realisiert werden, präzisiert das Portal.

Wenn in zwei aufeinanderfolgenden Wochen zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden, muss der vorausgehenden wöchentlichen Ruhezeit eine Ruhezeit vorangehen, die diese beiden verkürzten Ruhezeiten ausgleicht.

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