Unsicherheit rund um den neuen Bußgeldkatalog. Das erste Bundesland setzt dem Durcheinander ein Ende

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Der neue Bußgeldkatalog sorgt immer wieder für Chaos und versetzt die Autofahrer in Unsicherheit. Man fragt sich, ob verhängte Fahrverbote gelten, ob Bußgeldbescheide vollstreckt werden oder ob bereits bezahlte Strafen zurückerstattet werden sollen. Brandenburg will als erstes Land bereits abgegebene Führerscheine sofort zurücksenden und alle Regeln zurück auf den Stand vor der Reform bringen.

Aufgrund eines Formfehlers wurde der im April in Kraft getretene Bußgeldkatalog, insbesondere der Teil bezüglich der Fahrverbote in Frage gestellt. Laut der neuen Regelung droht ein Führerscheinentzug, wenn innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren wird und außerorts 26 km/h. Nach den alten Regeln waren es entsprechend 31 km/h und 41 km/h. Geändert wurden auch die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Jetzt sollen sie etwa doppelt so viel wie vorher betragen.

Nachdem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Bundesländer aufforderte, den alten Bußgeldkatalog unverzüglich einzusetzen, sind so viele rechtliche Fragen entstanden, dass nur manche Länder zu den alten Regeln zurückkehren wollen. Scheuer ist es bisher nicht gelungen, eine einheitliche Regelung zu vermitteln.

Am 13. Juli kam es theoretisch zu einer Einigung des Bundesländer, infolge deren die neuen Fahrverbote aufgehoben werden und die Führerscheine zurückgegeben werden sollen. Die anderen Vorschriften der neuen StVO würden aber vollstreckt werden.

Und dem will das Land Brandenburg nicht zustimmen. Dem Bericht der F.A.Z zufolge wurde in Potsdam entschieden, nicht nur fehlerhafte Fahrverbote zurückzuziehen und bereits abgegebene Führerscheine sofort zurückzusenden, sondern auch die Vollstreckung der verhängten Bußgelder aufzugeben.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) äußert sein Verständnis für den Ärger der Menschen und will dem Durcheinander ein Ende setzen. Daher wird er sich auch an die Einigung der Bundesländer nicht mehr halten.

Nach Angaben der F.A.Z. wurden in Brandenburg von Anfang Mai bis Ende Juni rund 196.000 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Davon wurden in 55.000 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet und in 17.000 Fällen ein Fahrverbot verhängt.

Mit dem Verzicht auf ihre Vollstreckung verliert Brandenburg rund zwei Millionen Euro. Überdies bereitet das Land eine entsprechende Regelung vor, nach welcher Bußgelder in allen Fällen gemäß der alten Regelung verhängt werden sollen. Es sei möglich, dass diese bereits diese Woche verkündet werden wird.

Foto: ITD

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