TransInfo

Foto: AdobeStock / tina7si

Tirol: Sektorales Fahrverbot wird im August zeitweise aufgehoben

Wie das Amt der Tiroler Landesregierung informiert, wird im August für drei Wochen das sektorale Fahrverbot aufgehoben. Grund dafür sind umfassende Bauarbeiten auf der ROLA in Tirol.

Lesezeit 2 Min.

Die Tiroler Landesregierung hat entschieden, dass im Zeitraum vom 06.08.2023 bis 23.08.2023 Kraftfahrzeuge der Euroklasse VI (NOx-Emission nicht mehr als 0,4 g/kWh) auf der Brenner Nordrampe sowie der Brenner Südrampe vom Sektoralen Fahrverbot ausgenommen sein werden.

Was ist ein sektorales Fahrverbot?

Das sektorale Fahrverbot in Tirol bedeutet, dass die Beförderung von bestimmten Gütergruppen auf dem Teilabschnitt der A 12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen und Straßenkilometer 72,00 im Gemeindegebiet von Ampass in beiden Fahrtrichtungen, untersagt ist.

Von dem sektoralen Fahrverbot sind Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt betroffen.


Lesen Sie auch:

Tiroler Lösung für ROLA-Einschränkungen im Brenner-Transit „zu spät und mangelhaft”

BGL und CSU fordern Ende der Tiroler Blockabfertigung

Blockabfertigungen 2023: Das sind die Dosiertage für das zweite Halbjahr


Überblick über die Gütergruppen

Unter das sektorale Fahrverbot fallen folgende Gütergruppen:

1. alle Abfälle, die im Europäischen Abfallverzeichnis aufgenommen sind (entsprechend der Entscheidung der Kommission über ein Abfallverzeichnis, 2000/532/EG, zuletzt geändert durch den Beschluss der Kommission 2014/955/EU),
2. Steine, Erden und Aushub,
3. Rundholz und Kork,
4. Kraftfahrzeuge der Ober- und Untergruppen L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e, L7e, M1, M2 und N1 im Sinn des § 3 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967
5. Nichteisen- und Eisenerze,
6. Stahl, ausgenommen Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen,
7. Marmor und Travertin,
8. Fliesen (keramisch) und ab dem 01.Jänner 2020 weiters:
9. Papier und Pappe,
10. Flüssige Mineralölerzeugnisse,
11. Zement, Kalk und gebrannter Gips,
12. Rohre und Hohlprofile,
13. Getreide.

Ausnahmen vom sektoralen Fahrverbot sind auf der Homepage der Landesregierung Tirol aufgelistet.

Tags